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Menschenrechte News von Internationale Liga für Menschenrechte

Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung - die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte

Endlich ist es so weit: Am morgigen Dienstag, 15.12. 2009, verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungs- und Standortdaten. Fast 35.000 Menschen - darunter auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - legten dagegen Anfang 2008 Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein.

Der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, ist einer der Erstbeschwerdeführer. Anlässlich der Mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, an der er teilnehmen wird, erklärt er heute in Bremen:

“Seit Anfang 2008 werden sämtliche Telekommunikations- und Standortdaten, also Telefon-, Handy-, Email- und Internetverbindungsdaten, zwangsweise sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert — ohne Verdacht und Anlass, nur um sie bei Bedarf zweckentfremdet zur Strafverfolgung verwenden zu können. Mit Hilfe dieses riesigen Datenreservoirs praktisch über die gesamte Bevölkerung können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Wie schnell dies passieren kann, zeigen die Missbrauchsfälle bei der Telekom, die diese Daten, quasi als Hilfspolizei des Staates, vorrätig halten muss. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Insgesamt eine Bedrohung von freier Kommunikation und Privatheit, aber auch von Berufsgeheimnissen und Pressefreiheit - weshalb fast 35.000 Menschen eine Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben; es ist die größte Massenbeschwerde in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.”

Die Vorratsdatenspeicherung könne besonders für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten zum Problem werden, so Rolf Gössner, der selbst in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern als Anwalt, Publizist und Bürgerrechtler von der Vorratsdatenspeicherung betroffen ist. Denn unter den Bedingungen der Vorratsdatenspeicherung sind Berufsgeheimnisse wie der Informantenschutz oder das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten kaum noch zu gewährleisten. Auch das Beratungsgeheimnis, die unkontrollierte Arbeit und prinzipiell ausforschungsfreie Sphäre von Nichtregierungsorganisationen wie der Internationalen Liga für Menschenrechte sind fährdet.

Im Eilverfahren konnten die Erstbeschwerdeführer bereits einen ersten Teilsieg erringen: Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11. 03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten an staatliche Sicherheitsbehörden erheblich eingeschränkt. Das heißt: Die Vorratsdaten dürfen danach - anders als es das Gesetz erlaubt - nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten verwendet werden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren bereits eine ganze Reihe von so genannten Antiterror-Gesetzen und -Maßnahmen ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklären musste. Das Gericht rügte dabei eindrücklich die besorgniserregende Tatsache, dass Regierungen und Parlamente in diesen Fällen unveräußerliche Grund- und Bürgerrechte, die Menschenwürde und den Kern privater Lebensgestaltung einer vermeintlichen Sicherheit geopfert haben. Dies zeige deutlich, so die Liga, dass das Verfassungsbewusstsein der politischen Klasse im Zuge des staatlichen Antiterrorkampfes erheblich gelitten habe.

Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag, 15. Dezember 2009, ab 10 Uhr

Pressekonferenz der Beschwerdeführer und des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ebenfalls am 15.12.09, 8 Uhr. Ort: Großer Konferenzsaal des DGB, Karlsruhe, Ettlinger Str. 3a.

Bei dem Pressegespräch werden anwesend sein und Ihre Fragen beantworten:
die Erstbeschwerdeführer:
Prof. Dr. Christoph Gusy (Rechtswissenschaftler Uni Bielefeld)
RA Dr. Rolf Gössner (Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte),
Albrecht Ude (Journalist) vom Journalistenverein “Netzwerk Recherche”,
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und
Heinz Raschdorf (Steuerberater).

Als Beschwerdeführerinnen ihrer Parteien:
Claudia Roth und Petra Pau.

Die Bevollmächtigten der Beschwerdeführer:
RA Meinhard Starostik, Burkhard Hirsch, Prof. Dr. Jens-Peter Schneider,
und als Sachverständiger Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht.

Unter http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de finden Sie alle Originaldokumente (Schriftsätze der Beschwerdeführer, Schriftsätze der Bundesregierung, Stellungnahmen der Sachverständigen usw.).
Pressekonferenz und Live-Berichterstattung zur mündlichen Verhandlung im Internet: nähere Informationen dazu unter http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

UPDATE: Erweiterte Liveberichterstattung zur mündlichen Anhörung unter  http://www.netzpolitik.org/2009/ticker-muendliche-anhoerung-zur-vorratsdatenspeicherung/

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Mittwoch, 25. November, 2009
19:00

Mittwoch, 25. November 2009, 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und
Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, nahe Alex (Tram M4,
Bus 200 u. 240 “Am Friedrichshain”)

Anfang Dezember wird der deutsche Bundestag über den weiteren Einsatz der
Bundeswehr in Afghanistan entscheiden. Inzwischen mehren sich, auch aus
den Reihen des Militärs, die kritischen Stimmen über die seit 8 Jahren
andauernde Mission. Eine “Befriedung” des Landes mit militärischen
Mitteln scheint in weiter Ferne. Hinzu kommt, dass mehr und mehr zivile
Aufbauprojekte und Organisationen der Entwicklungshilfe die Vermengung
militärischen und zivilen Engagements kritisieren. Sie bemängeln nicht
nur die ungleiche Verteilung der finanziellen Mittel zwischen
militärischen und zivilen Kräften, sondern auch eine Gefährdung ziviler
Helfer durch die Nähe der Militärs.

Vor diesem Hintergrund wollen wir diskutieren:

  • Wie kann die Spirale der militärischen Eskalation in Afghanistanbeendet werden?
  • Mit welchen Schritten kann der Vorrang ziviler Entwicklungsziele wiederhergestellt werden?
  • Wie kann eine deutsche Exit-Strategie aussehen, die dieSicherheitsbedürfnisse afghanischer Bürgerinnen und Bürger, ziviler Aufbauprojekte und der westlichen Entwicklungshelfer berücksichtigt?
  • Wie kann diese Strategie international vernetzt werden?

Für Impulsreferate haben wir eingeladen:

  • Ute Finckh-Krämer (Bund für Soziale Verteidigung)
  • Martin Kutscha (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) moderiert von Werner Koep-Kerstin (Humanistische Union).

Die Vespern dienen dem freien und gleichberechtigten Austausch über
zeitpolitische Fragen und sollen in ungezwungener Atmosphäre zur
Diskussion unter den Beteiligten anregen. Zur Vesper gibt es Brot und
Käse, Wasser und Wein. Die Republikanischen Vespern finden normalerweise
an jedem letzten Donnerstag im Monat statt - nur diesmal ausnahmsweise
bereits am Mittwoch.

Veranstalter: Humanistische Union, Internationale Liga für
Menschenrechte, Redaktion Ossietzky, Republikanischer Anwältinnen- und
Anwälteverein & Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte

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Internationale Liga für Menschenrechte (19.11.2009 01:17)

Flyer zur Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009


Internationale Liga für Menschenrechte (07.11.2009 22:11)

Alle Lager endlich schließen! Demonstration gegen das Lager Möhlau in Sachsen-Anhalt

Samstag, 14. November, 2009
13:00


Samstag, 14. November 2009 ab 13.00 Uhr
Treffpunkt: Bahnhof Lutherstadt Wittenberg

Zwanzig Jahre nach der “Wende” Deutschlands feiert dieses Land sich selbst. Doch die behauptete Freiheit und Gleichheit gilt nicht für Flüchtlinge. Sie werden ausgegrenzt, in Lager und miserable Wohnheime eingewiesen, von der Polizei kontrolliert.

Regierung und Medien jubeln: Die Mauer ist weg! Flüchtlinge sagen: Für uns wurden unsichtbare Mauern errichtet - wir müssen in Heimen und Lagern ausharren, in isolierter Lage an Stadträndern und in menschenleeren Gebieten, abgeschottet von der Gesellschaft.

In allen Bundesländern schrecken Regierung, Kommunen und Behörden nicht davor zurück, Flüchtlinge in entlegene marode Kasernen, Container- oder Barackenlager einzuweisen. Deren schlechter Zustand und die isolierte Lage müsste eine Unterbringung von Menschen eigentlich verbieten. Diese miserablen “Gemeinschaftsunterkünfte” für Flüchtlinge gibt es in ganz Deutschland in hoher Zahl, z. B. das Lager Motardstraße in Berlin, Alt-Hütten-Dorf in Barnim/Brandenburg, Bahnsdorf in Brandenburg, Katzhütte in Thüringen, und die Kaserne von Möhlau in Sachsen-Anhalt.

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Donnerstag, 26. November, 2009
19:00

Einladung zur Eröffnung durch den Schirmherrn des Filmfestivals

Dr. ROLF GÖSSNER (INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE)

am Donnerstag, 26.11.2009, 19 Uhr im KINO-ARSENAL (Saal 1)
Potsdamer Straße 2, 10785 Berlin, Tel. 030-26955100, www.arsenal-berlin.de
Das Kino ist barrierefrei zugänglich und rollstuhlgerecht.
Verkehrsverbindungen: U-Bahn/S-Bahn Potsdamer Platz (rollstuhlgerecht).
Buslinien: M41, M48, M85, 200

Eröffnungsfilm:
TERRORISTS: THE KIDS THEY SENTENCED
Terrorister — en film om dom dömda
Regie: Stefan Jarl, Lukas Moodysson; Schweden 2003
85 min Dokumentarfilm, Originalfassung mit englischen Untertiteln

Beschränkter Kartenverkauf; Vorbestellung unter 030 — 243130 41 erbeten.

Als es beim EU-Gipfel in Göteborg 2001 zu Ausschreitungen bei den von Globalisierungskritiker_innen organisierten Massenprotesten kommt, schlägt der schwedische Staat mit aller Macht zurück. Rund 460 Demonstrant_innen werden festgenommen, 14 davon zu langen Haftstrafe verurteilt. In den Augen der Regierung handelt es sich bei ihnen um “Terroristen”. Stefan Jarl und Lukas Moodysson zeichnen ein anderes Bild: In bewegenden Interviews erzählen einige der jungen Aktivist_innen von ihrer Motivation, sich an den Protesten zu beteiligen, von der Kritik an einer ungerechten Wirtschaftsordnung sowie ihren traumatischen Erfahrungen mit staatlicher Gewalt. (more…)

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Sonntag, 13. Dezember, 2009
11:00bis13:00

Der Festakt zur Medaillenverleihung findet statt am

Sonntag, den 13. Dezember 2009 von 11:00 bis 13:00 Uhr
im Haus der Kulturen der Welt (HKW), John-Foster-Dulles-Allee 10, 10557 Berlin.
(Pressekonferenz am Samstag, den 12. Dezember um 10:00 Uhr ebenfalls im HKW)

Die Internationale Liga für Menschenrechte verleiht die Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009 an

Kapitän Stefan Schmidt aus Lübeck und an Mouctar Bah aus Dessau.

Beide haben außerordentliche Zivilcourage bewiesen und einen besonderen Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union geleistet.

Mit der Ehrung von Mouctar Bah und Stefan Schmidt will die Internationale Liga für Menschenrechte auf zwei Probleme hinweisen, die von schmerzhafter Dringlichkeit sind:

Erstens auf das fortgesetzte Sterben von Flüchtlingen, besonders aus Afrika, vor den Toren Europas als Folge der Abschottungspolitik der EU.

Zweitens auf die zunehmende Tendenz in Deutschland, Rassismus und Ausgrenzung gesellschaftlich und institutionell zu dulden.

Mouctar Bah kämpft seit dem qualvollen Verbrennungstod seines Freundes Oury Jalloh im Gewahrsam des Dessauer Polizeireviers am 7.01.2005, trotz aller Widrigkeiten, für die Aufklärung der Todesumstände und dafür, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Er war rassistischen Beschimpfungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt, die NPD griff ihn auf ihrer Webseite an. Von staatlichen und kommunalen Behörden wird er nach wie vor alles andere als bestärkt.
Stefan Schmidt rettete im Juni 2004 als Kapitän des deutschen Schiffes “Cap Anamur” 37 Menschen, die auf der Flucht nach Europa vor der italienischen Küste in Seenot geraten waren. Der Versuch der italienischen Staatsanwaltschaft, diese Rettungstat als “Beihilfe zur illegalen Einreise” zu kriminalisieren, scheiterte: Ein italienisches Gericht sprach ihn und seine Mitangeklagten nach dreijähriger Verfahrensdauer im Oktober 2009 frei.

Die Internationale Liga für Menschenrechte verleiht die Carl-von-Ossietzky-Medaille seit 1962.

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Die Laudatio auf Dr. Schäuble hielt Rolf Gössner (Liga-Vizepräsident), der seit zehn Jahren Mitglied der Jury des BigBrotherAwards ist;

Seine Laudatio ist im Wortlaut nachzulesen in der Dokumentation der FRANKFURTER RUNDSCHAU im pdf-Anhang
sowie unter: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2016454&

Das Video zur Laudatio auf Schäuble ist auf YOUTUBE zu sehen:

Teil 1:


http://www.youtube.com/watch?v=44OeGAc7e_4

 

Teil 2:


http://www.youtube.com/watch?v=cgapttjTp_M

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Freitag, 16. Oktober, 2009
18:00bis20:00

Die »Oscars für Überwachung« (Le Monde) werden bereits zum zehnten Mal im Rahmen einer großen Gala verliehen.

Zeit: Freitag, 16. Oktober 2009, 18 bis 20 Uhr
Ort: BIELEFELD in der Hechelei im Ravensberger Park

Seit dem Jahr 2000 werden in Deutschland die BigBrotherAwards an Firmen,  Organisationen, staatliche Institutionen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung von Menschen beeinträchtigen oder datenschutzwidrig persönliche Daten Dritten zugänglich machen.

Die BigBrotherAwards sind ein internationales Projekt:
In bisher 19 Ländern wurden fragwürdige Praktiken und ihre Initiatoren mit diesen Negativpreisen ausgezeichnet. Dabei geht es auch und gerade um die kritische Aufklärung über problematische Entwicklungen in der modernen Informationsgesellschaft, insbesondere über die enormen Kontroll- und Überwachungspotentiale für Staat und Privatwirtschaft.

Der Name des BigBrotherAwards ist George Orwells negativer Utopie “1984″ entnommen, in der der Autor bereits Ende der vierziger Jahre seine gespenstige Vision einer totalitären Überwachungsgesellschaft entwarf. Die Preisskulptur, eine von einer Glasscheibe durchtrennte und mit Bleiband gefesselte Figur, wurde von Peter Sommer entworfen. Sie zeigt eine Passage aus Aldous Huxleys “Schöne Neue Welt”.

BigBrotherAwards haben hierzulande früh auf bedenkliche Entwicklungen hingewiesen und auch bereits einiges bewirkt:

Sie machten die Datenschutzprobleme bei Kundenkarten bekannt (Erstellung von Konsumprofilen über Payback-Systeme) und zeigten die Risiken von RFID-Schnüffelchips auf. Lange vor den Überwachungsskandalen bei Lidl, Telekom, Bahn und Co. wurden BigBrotherAwards an diese Konzerne verliehen - für die um sich greifende Kontrolle und Überwachung von Mitarbeitern und Kunden.
Klar, dass auch der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily für seine “Otto-Kataloge” (ausufernde und freiheitsbeschränkende Antiterrorgesetze), andere Bundesminister sowie die
Generalbundesanwältin Monika Harms (Terrorfahndung, Geruchsproben) für die Einschränkung der Bürgerrechte und des Datenschutzes mit diesem Negativpreis bedacht wurden; ebenso wie die Innenministerkonferenz (”Antiterrordatei”), diverse Landesinnenminister (u.a. Verschärfung von Polizeigesetzen, präventive Telekommunikationsüberwachung; Videoüberwachung im öffentlichen Raum), das BKA (präventive “Gewalttäterdateien”), das Ausländerzentralregister, die GEZ und der EU-Ministerrat (EU-Terrorliste).

Man darf gespannt sein, welchen Personen und Institutionen 2009 die zweifelhafte “Ehre” zuteil wird. Am Abend des kommenden Freitag, 16.10.2009, wissen wir mehr.

Die BigBrotherAward-Jury und Laudator-inn-en 2009:
·    Alvar C. H. Freude, Förderverein Informationstechnik und
Gesellschaft e.V. [Fitug]
·    Dr. Rolf Gössner, Internationale Liga für Menschenrechte(www.ilmr.de)
·    Werner Hülsmann, Forum InformatikerInnen für Frieden und
gesellschaftliche Verantwortung e.V. [FIfF]
·    Prof. Dr. Fredrik Roggan, Humanistische Union e.V. [HU]
·    Frank Rosengart, Chaos Computer Club e.V. [CCC]
·    Karin Schuler, Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. [DVD]
·    Rena Tangens, padeluun, Verein zur Förderung des öffentlichen
bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. [FoeBuD]

BigBrotherAwards gibt es in folgenden Ländern
Australien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien,
Neuseeland, Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien, Südkorea,
Tschechien, USA

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Pressemitteilung auf italienisch

Pressemitteilung auf französisch

Pressemitteilung auf spanisch

Pressemitteilung auf deutsch

Urteilsverkündung gegen Kapitän Stefan Schmidt, Elias Bierdel und Vladimir Daschkewitsch  wird nach fast drei Jahren Prozessdauer für 07. Oktober 2009 erwartet. 

Im Juni 2004 rettete Stefan Schmidt als Kapitän mit Befehlsgewalt über das deutsche Schiff „Cap Anamur“ 37 Menschen, die auf dem Fluchtweg nach Europa vor der italienischen Küste in Seenot geraten waren. Diese Rettungsaktion ist ein herausragender Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte an den Grenzen der EU. Daher erhält der Kapitän am 13. Dezember 2009 in Berlin die Carl-von-Ossietzky-Medaille der Internationalen Liga für Menschenrechte.

Die Liga protestiert entschieden gegen den seit 2006 in Italien geführten Strafprozess, mit dem die Staatsanwaltschaft versucht, die Rettung von Menschen in Seenot unter Strafe stellen zu lassen. Die Anklage gegen den Kapitän, gegen den 1. Offizier auf dem Schiff, Vladimir Daschkewitsch sowie gegen den Journalisten und damaligen Vorsitzenden des Hilfskomitees „Cap Anamur“ Elias Bierdel, der sich ebenfalls an Bord befand, lautete bei der Eröffnung des Prozesses in Agrigento/Sizilien: Bandenmäßige Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft und 400.000 EUR Geldstrafe.

Die Gründe für das existenzgefährdende Strafmaß, für die nunmehr drei Jahre andauernde Zermürbung der Retter sowie die demonstrative Missachtung der universellen Menschenrechte und humanitären Gebote sind fadenscheinig. Die Staatsanwaltschaft versucht – mit Unterstützung, wenn nicht
sogar im Auftrag der italienischen Regierung – die Umsicht, mit der Stefan Schmidt seiner Fürsorge-pflicht auf See nachkam, zu desavouieren:
Die vorbildliche Handlung soll zum abschreckenden Beispiel werden.
Eine solche Kriminalisierung humanitären Handelns werden wir nicht zulassen!
Wir fordern Freispruch für die drei Angeklagten und ihre Rehabilitierung!
Für den Fall eines Schuldspruchs kündigt die Liga gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen anhaltende Proteste – auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus – an.
Italien steht nicht über den Menschenrechten und die italienische Justiz nicht über elementaren Geboten der Menschlichkeit!
Zugleich fordert die Liga mit vielen Menschenrechts-, Flüchtlings- und Migranten- organisationen in Deutschland und anderen EU-Ländern eine grundlegende Änderung der tödlichen Abschottungspolitik der Europäischen Union!
Diesbezüglich fordern wir eine klare Aussage auch der neuen Bundesregierung. Ein Umdenken und die Einhaltung der Menschenrechte - gerade auch im Umgang mit Menschen auf der Flucht  - ist längst überfällig!
Das Mittelmeer – einst die Wiege der europäischen Kultur - darf nicht in ein Massengrab verwandelt werden. Europa muss Zufluchtswege schaffen und schützen! 

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Internationale Liga für Menschenrechte (07.10.2009 19:18)

Lebensretter freigesprochen!

 Stellungnahme des Liga-Vorstands zum Urteil im Fall Cap Anamur vom 7. Okt. 2009

Stefan Schmidt, früherer Kapitän der ,Cap Anamur’, wurde heute zusammen mit dem Journalisten und ehemaligen Vorsitzenden des Hilfskomitees “Cap Anamur”, Elias Bierdel, und dem 1. Offizier des Schiffes, Vladimir Daschkewitsch, von einem Strafgericht in Agrigent/Sizilien freigesprochen. Die Angeklag-ten hatten im Juni 2004 insgesamt 37 Menschen gerettet, die als Flüchtlinge vor der italienischen Küste in Seenot geraten waren. Die italienische Staatsanwaltschaft hatte den drei Lebensrettern in einem skandalösen Strafverfahren deshalb “bandenmäßige Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall” vorgeworfen.

Der Vorstand der Internationalen Liga für Menschenrechte hat diese Freisprüche mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Für die Rettungstat zeichnet die Liga Kapitän Schmidt mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille aus, die anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte (10.12.) am 13.12.09 in Berlin im Haus der Kulturen der Welt verliehen wird. Zusammen mit Stefan Schmidt wird Mouctar Bah geehrt. Er hat sich intensiv für die Aufklärung der Umstände des qualvollen Verbrennungstodes seines Freundes Oury Jalloh im Dessauer Polizeirevier am 7.01.05 engagiert.

“Das Urteil des italienischen Gerichts ist eine schallende Ohrfeige für die italienischen Strafermittler und Ankläger. Wir fordern nun eine vollständige Rehabilitierung der Betroffenen!”, so die Präsidentin der In-ternationalen Liga für Menschenrechte, Prof. Fanny-Michaela Reisin. “Das Recht auf Flucht und Asyl ist ein elementares Menschenrecht.” Das seit Jahrhunderten überlieferte und bewährte Seerecht gebietet die Rettung von Menschen, die auf hoher See in Not geraten. Die Missachtung elementarer humanitärer Ge-bote und universeller Menschenrechte durch die italienische Staatsanwaltschaft ist das beklagenswerte Resultat der EU-Flüchtlingspolitik. Europa wird mehr und mehr zu einer Festung gegen Flüchtlinge und Migranten ausgebaut. Eine Kehrtwende ist jetzt überfällig.

Die Liga verzeichnet nach wie vor mit Besorgnis, dass Lebensrettung in Italien und in den Anrainerstat-ten des Mittelmeeres nicht mit Verdienstorden für Zivilcourage und Menschlichkeit, sondern mit Krimi-nalisierung und Strafverfahren quittiert wird. So ergeht es nach wie vor dem tunesischen Fischer, Abdel Zenzeri, der im August 2007 insgesamt 44 Flüchtlinge vor dem Ertrinken gerettet hatte. Dafür forderte die Staatsanwaltschaft im sizilianischen Agrigent — ähnlich wie im Verfahren gegen Stefan Schmidt und Elias Bierdel - dreieinhalb Jahre Haft und 440.000 Euro Geldstrafe. Das 11.000 Euro teure Boot wurde von den italienischen Ermittlungsbehörden als “Tatwerkzeug” beschlagnahmt. Der Fischer hat damit die Existenzgrundlage für sich und seine Familie verloren. Sein einziges Vergehen: Menschen vor dem Er-trinken gerettet zu haben. “Ein solch willkürliches Vorgehen ist nicht hinnehmbar”, erklärt die Liga-Präsidentin; “Abdel Zenzeri braucht unsere Solidarität und verdient eine Wiederherstellung nicht nur sei-nes Rufs, sondern seiner Existenz!”

Die Abschottungspolitik der Europäischen Union fordert Opfer unter Menschen aus zahlreichen Regionen der Welt, die vor politischer Unterdrückung, vor Krieg und Armut fliehen. Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei, dass Europa gegenüber Flüchtlingen und Migranten aus Afrika nicht nur eine aus den Kolonialvergehen resultierende Bringschuld hat, sondern auch Verantwortung trägt wegen der verheerenden Folgen der Agrar- und Wirtschaftspolitik der EU auf dem afrikanischen Kontinent. Millionen Menschen werden damit ihrer Lebensgrundlage in ihren Heimatländern beraubt.
“Zu fordern ist ein grundlegendes Umdenken der EU. Die Wirtschaftspolitik muss davon abkommen, den hemmungslosen Raubbau an Ressourcen - weltweit und speziell in Afrika - zu stützen. Die Sozialpolitik muss Zufluchts- und Migrationswege nach Europa schaffen und schützen”, so das Fazit des Liga-Vorstandes.

Kontakt: rolf-goessner@ilmr.de

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The Second Appeal Relatives of the Peoples’ Mujaheddin in Camp Ashraf, Iraq Have Been on Hunger Strike for 50 Days in BerlinDie Internationale Liga für Menschenrechte richtet heute, am 50. Tag des Hungerstreiks vieler in
Deutschland lebender Angehöriger der Volksmodjahedin in Camp Ashraf vor dem Auswärtigen Amt in
Berlin, einen zweiten Appell an alle politisch Verantwortlichen in der Bundesrepublik Deutschland, in
der EU, den Vereinigten Staaten und den Vereinten Nationen:
Es muss umgehend alles getan werden, um eine humanitäre Katastrophe für die Camp-
Bewohner zu verhindern!

Die Lage der iranischen Volksmodjahedin, die im Camp Ashraf im Irak leben, hat sich nach den ge-
walttätigen Übergriffen des irakischen Militärs Ende Juli und seiner Besetzung des Lagers zugespitzt:

  • Elf (11) Camp-Bewohner kamen ums Leben.
  • Unzählige Männer und Frauen wurden misshandelt und  – zum Teil lebensgefährlich –verletzt.
  • 36 Camp-Bewohner wurden festgenommen und sitzen ohne Anklage und Verteidigung in irakischen Gefängnissen. 

Im Irak leben heute mehr als 3.000 Angehörige der Volskmodjahedin in dem Camp namens Ashraf.
Ständig bedroht durch Repressalien fürchten sie aktuell die Auslieferung an die Islamische Republik I-
ran – das bedeutet: Folter und den sicheren Tod.
Gleichzeitig zeigen die jüngsten Entwicklung, dass die Volksmodjahedin bei einem Verbleib im Irak
von einer humanitären Katastrophe bedroht sind.
Beides muss - ungeachtet der inakzeptablen Struktur der Organisation sowie aller politischen Differen-
zen zu ihr – abgewendet werden.Die Internationale Liga für Menschenrechte appelliert an die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland, an die Regierungen der EU und der Vereinigten Staaten, an die UNAMI (UN Assistance
Mission for Iraq) sowie an die UNHCR (UN High Comissionar for Refugees), sich dafür einzusetzen,

  • dass sämtliche Pläne, das Camp Ashraf aufzulösen und Mitglieder der Volksmodjahedin an Iran auszuliefern, aufgegeben werden,  
  • dass die 36 politischen Gefangenen umgehend – noch vor Ablauf des Ramadanfests – frei kommen,
  • dass die Bewohner des Camps Ashraf uneingeschränkt Lebensmittel, Medizin, und andere lebenswichtige Güter erhalten,
  • dass jegliche menschenrechtsverletzenden Angriffe auf die Bewohner von Camp Ashraf  unterbunden werden.  

Die Liga fordert die Entsendung einer Delegation, die vorzugsweise aus Repräsentanten des Interna-
tionalen Roten Kreuzes, des UNHCR sowie der UNAMI zusammengesetzt sein sollte, die mit der Prü-
fung der humanitären Lage der Camp Insassen vor Ort beauftragt ist und das Mandat hat, für ihre Auf-
nahme in sicheren Drittländern zu werben.
Es gilt so schnell wie möglich, allen Camp-Bewohnern, die dazu bereit sind, die Option der
Ausreise in ein sicheres Drittland zu eröffnen. 

Die Liga appelliert an die zuständigen Organe der Vereinten Nationen und desgleichen an alle Regie-
rungen ihrer Mitgliedsstaaten sowie namentlich an die Bundesregierung in Deutschland, alles dafür zu
tun, dass eine humanitäre Katastrophe im Camp Ashraf verhindert wird.

Der Vorstand

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Rolf Gössner: Redebeitrag während Auftaktkundgebung zur Demo
>Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn<
in Berlin am 12. September 2009, Potsdamer Platz (vor ca. 15-20.000 Menschen)

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter!
»Angst ist das Schmieröl der Staatstyrannei« - es ist diese Erkenntnis, die uns antreibt, hier und heute zu demonstrieren: gegen politische Angstmacherei, gegen Überwachungswahn und den Angriff auf die Bürgerrechte.

I. Ein ausufernder Antiterrorkampf bescherte uns eine dramatische Einschränkung der Freiheitsrechte. Eine wahre Flut sogenannter Antiterrorgesetze haben die Kontrolldichte in Staat und Gesellschaft beträchtlich erhöht – angeblich im Namen der Sicherheit, doch mit Sicherheit auf Kosten der Freiheit.

Tatsächlich kommt das Bundesverfassungsgericht kaum noch nach, etliche dieser maßlosen Sicherheitsgesetze für grundrechtswidrig zu erklären. Tatsächlich dokumentiert die hohe Anzahl verfassungswidriger Gesetze ein katastrophales Verfassungsbewusst­sein in der politischen Klasse – strenggenommen: ein Fall für den Verfassungsschutz.

Solche parteipolitischen Wiederholungstäter sind eine wahre Gefahr für dieses Land – und sie sind schlicht­weg nicht wählbar.

II. Leider ist das nicht alles. Wir erleben auch einen besorgniserregenden Umbau des Staates und eine Entfesselung staatlicher Gewalten. Wir erleben eine Militarisierung der Inneren Sicherheit, in deren Mittelpunkt der Bundeswehreinsatz im Innern steht. Wir erleben eine zunehmende Vernetzung und Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten – zuletzt mit der neuen Abhörzentrale in Köln und mit dem Umbau des Bundeskriminalamtes zu einem zentralen deutschen FBI mit geheim­polizeilichen Befugnissen zur präventiven Vorfeldausforschung. (more…)

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Samstag, 12. September, 2009
15:00

Internationale Liga für Menschenrechte  ruft auf
zur Demonstration in Berlin am kommenden Samstag, 12. Sept. 2009

>FREIHEIT STATT ANGST - Stoppt den Überwachungswahn!<

ist das Motto, unter dem der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen mit etwa 150 Bürgerrechts- und Datenschutzgruppen und anderen Organisationen (s. Demo-Unterstuetzer) für den 12. September 2009 bundesweit gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat zu einer Großdemonstration in Berlin aufruft.

Samstag, 12. September 2009, ab 15 Uhr Potsdamer Platz

Auf der Demonstration, zu der Zehntausende Teilnehmer/innen erwartet werden, werden unter anderem sprechen:

  • der ver.di-Vorsitzende FRANK BSIRSKE,
  • der Bürgerrechtler ROLF GÖSSNER (Int. Liga f. Menschenrechte),
  • die Internet-Aktivistin FRANZISKA HEINE
  • der Datenschutzbeauftragte THILO WEICHERT.

Treffpunkt ist 15:00 Uhr am Potsdamer Platz in Berlin. Die Demonstration ist Teil des internationalen Aktionstages “Freedom Not Fear”, zu dem u.a. in London, Amsterdam, Helsinki, Sofia und Stockholm Proteste gegen die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. (more…)

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Mittwoch, 9. September, 2009
9:30bis18:00

Die Internationale Liga für Menschenrechte (Berlin) lädt Sie herzlich ein:

zur Konferenz
>KURDEN IN DEUTSCHLAND<
Geschichte, Gegenwart, Perspektiven für Gleichstellung

am Mittwoch, den 9. September 2009, ab 9:30 Uhr bis 18 Uhr
im Abgeordnetenhaus Berlin, Raum 376
Niederkirchnerstr. 5, 10111 Berlin

Bitte beachten Sie anhängende pdf-Datein mit der Einladung und dem Programmablauf.

Es werden u.a. referieren und diskutieren:
Prof. Dr. Birgit Ammann (Sozialwissenschaftlerin), Osman Baydemir (Oberbürgermeister von Diyarbakir/Türkei), Prof. Dr. Ursula Boos-Nünning (Migrationspädagogin), Prof. Dr. Andreas Buro (Dialog-Kreis), Prof. Dr. Wolfgang Dreßen (Politikwissenschaftler), Murat Cakir (Sprecher des Europ. Friedensrates Türkei/Kurdistan), RA Dr. Rolf Gössner (Int. Liga für Menschenrechte), Prof. Dr. Christine Huth-Hildebrandt (FB Sozialwissenschaften), Monika Morres (Azadi e.V.), Prof. Dr. Norman Paech (MdB), Dr. Gisela Penteker (Flüchtlingsrat Niedersachsen), Mehmet Sahin (Dialog-Kreis).

Veranstalter/innen der Konferenz u.a.:
Europäischer Friedensrat Türkei/Kurdistan, Flüchtlingsrat Berlin, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Internationale Liga für Menschenrechte, IPPNW, Yek-Kom (Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland e.V), Deutsch–Arabischer Dachverband in Deutschland- DAD- e.V.

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Internationale Liga für Menschenrechte (13.08.2009 15:43)

LIGA-REPORT 2/2009 - Informationsbrief der Internationalen Liga für Menschenrechte

LIGA-REPORT 2/2009 als PDF herunterladen
Informationsbrief der Internationalen Liga für Menschenrechte mit folgendem Inhalt:

Einleitung


Menschen in Deutschland und Europa

  • Verleihung der Carl-von-Ossietzky- Medaille 2009
  • Zum 4. Todestag von Oury Jalloh (Korrektur)
  • Auszüge aus dem Schriftwechsel zur Forderung der Aufhebung des Urteils gegen Carl von Ossietzky, Reinhard Strecker
  • Rumänische Roma-Familien in Berlin Regen und Kälte ausgesetzt! Verstoß gegen vorrangiges EU-Recht zum Schutz der Roma-Minderheit
  • Urlaub ja – Abschiebung nein! Zeigen auch Sie „Air Berlin“ die kalte Schulter!
  • Staatliche Attacken auf die Grundrechte treffen auf immer mehr Widerstand. Ein Gespräch mit Rolf Gössner
  • „Bundesabhörzentrale“ als Baustein einer entgrenzten Sicherheitsarchitektur, Rolf Gössner
  • Nach den Europawahlen 2009 – die Kampagne „Stimmen für Flüchtlingsschutz und Kinderrechte“, Martin Forberg
  • AEDH: Besorgnis über Zunahme der Extremen Rechten in zahlreichen Mitgliedsstaaten der EU Übersetzung von Knut Albrecht


Iran / Irak

  • Protest gegen gewaltsame Übergriffe der Polizei und Basidji-Milizen im Iran
  • Hungerstreik der ehemaligen politischen Gefangenen aus dem Iran
  • 10. Jahrestag der Niederschlagung der Studentenproteste am 9.7.1999
  • Appell der Internationalen Liga für Menschenrechtezur Lage der Volksmodjahedin im Irak


Israel / Palästina

  • Protest gegen gewaltsames Vorgehen von israelischer Marine und Armee in Gaza und Bil’in
  • Aufruf zur Sofortaktion zur Situation in Bil’in
  • Internationale Unternehmen, die israelische Besatzung und das palästinensische Dorf Bil’in, Martin Forberg


Türkei

  • Zur kurdischen Frage in der Türkei – Ein Gespräch mit Rolf Gössner
  • Eine angekündigte Katastrophe verhindern, Rolf Gössner


Presseecho zur Ankündigung der Medaillenverleihung 2009

  • Auswahl der Pressereaktionen


Termine & Veranstaltungen


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Bücherhinweise

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Internationale Liga für Menschenrechte (29.07.2009 15:24)

Keine Auslieferung der Bewohner von Camp Ashraf in den Iran!

Appell zur Lage der Volksmodjahedin im Irak.

Der Liga-Appell wird unterstützt von: Pädagoginnen und Pädagogen für Frieden sowie von Pro Asyl

Die Internationale Liga für Menschenrechte ist wegen der Situation der Angehörigen der iranischen Volksmodjahedin, die im Camp Ashraf im Irak leben, zutiefst besorgt. Diese Organisation leistet gegen das diktatorische Regime der Islamischen Republik Iran Widerstand. Viele ihrer Mitglieder wurden in den 1980er Jahren im Iran hingerichtet und waren Opfer von Massakern, die im Sommer 1988 an politischen Gefangenen begangen wurden. Viele Volksmodjahedin flüchteten bereits in den achtziger Jahren in den Irak, um der massiven politischen Verfolgung, der Folter und Hinrichtung durch das menschenverachtende Regime in Iran zu entkommen. Im Irak leben heute mehr als 3.000 Angehörige der Volksmodjahedin in dem Camp namens Ashraf. Ständig bedroht durch Repressalien fürchten sie aktuell die Auslieferung an die Islamische Republik Iran, das bedeutet: Folter und sicherer Tod. Dies muss von den Volksmodjahedin - ungeachtet der inakzeptablen Struktur ihrer eigenen Organisation sowie der oftmals problematischen Rolle im politischen Widerstand abgewendet werden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte appelliert an die UNO sowie an die Regierungen im Irak und in den Vereinigten Staaten von Amerika, dafür zu sorgen,

  • dass sämtliche Pläne, das Camp Ashraf aufzulösen und Mitglieder der Volksmodjahedin an Iran auszuliefern, aufgegeben werden,
  • dass die Bewohner des Camps Ashraf uneingeschränkt Lebensmittel, Medizin, und andere lebenswichtige Güter erhalten,
  • dass die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der irakischen Regierung gegenüber den Bewohnern von Ashraf beendet werden,
  • dass jegliche menschenrechtsverletzenden Angriffe auf die Bewohner von Camp Ashraf unterbunden werden.

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Internationale Liga für Menschenrechte (17.07.2009 20:23)

Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009

Sonntag, 13. Dezember, 2009

Die Internationale Liga für Menschenrechte verleiht in diesem Jahr die Carl-von-Ossietzky-Medaille

an den Lübecker Kapitän Stefan Schmidt und den Dessauer Geschäftsmann Mouctar Bah.

Beide haben außerordentliche Zivilcourage bewiesen und einen besonderen Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union geleistet.

Stefan Schmidt rettete als Kapitän mit Befehlsgewalt über das deutsche Schiff “Cap Anamur” im Juni 2004 in eigener Verantwortung 37 Menschen, die auf dem Fluchtweg nach Europa vor der italienischen Grenze Küste in Seenot geraten waren. Für diese Rettungstat stehen Kapitän Schmidt, der Journalist und damalige Vorsitzende des Hilfskomitees “Cap Anamur” Elias Bierdel sowie der 1. Offizier auf dem Schiff, Vladimir Daschkewitsch, in Italien immer noch vor Gericht. Die Anklage bei der Eröffnung des Prozesses am 27. November 2006 in Agrigento/Sizilien: Bandenmäßige Beihilfe zur illegalen Einreise in besonders schwerem Fall. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahre Haft und 400.000 EUR Geldstrafe sind geeignet, die soziale Existenz des Kapitäns zu zerstören und stellen einen deutlichen Versuch dar, das couragierte, humanitär gebotene und menschenrechtspolitisch vorbildliche Handeln des Kapitäns zu kriminalisieren. Die Urteilsverkündung ist nunmehr auf Oktober 2009 verschoben worden. Die Anklage und der jahrelange Prozess haben international bereits vielfach Proteste hervorgerufen.

Mouctar Bah kämpft seit dem qualvollen Verbrennungstod seines Freundes Oury Jalloh im Dessauer Polizeirevier am 7. Januar 2005 für die Aufklärung der Todesumstände. Hierfür gründete er gemeinsam mit anderen die Oury-Jalloh-Initiative. Gemeinsam mit der Initiative erreichte er die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam und setzte sich erfolgreich dafür ein, dass die in Sierra Leone lebenden Eltern Oury Jallohs als Nebenkläger zugelassen wurden. Für sein Engagement wurde er auf der Webseite der NPD angegriffen und war nicht zuletzt rassistischen Beschimpfungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Ende 2005 versagte das Ordnungsamt Dessau dem aus Guinea stammenden Mouctar Bah die Wiedererteilung einer Gewerbelizenz für sein Telekommunikations- und Internet-Café. Die Begründung: Es habe mehrfach polizeiliche Ermittlungen gegen ihn gegeben, die “unabhängig vom Ergebnis” auf “große charakterliche Mängel” schließen ließen. Die Zivilcourage, mit der sich Mouctar Bah in Dessau beharrlich für Recht und Gerechtigkeit einsetzt, wird von Teilen der Bevölkerung offenkundig missbilligt und von den staatlichen Behörden alles andere als bestärkt.

Mit der Ehrung von Mouctar Bah und Stefan Schmidt will die “Internationale Liga für Menschenrechte” zugleich auf zwei skandalöse Probleme hinweisen:
erstens auf das fortgesetzte Sterben von Flüchtlingen, besonders aus Afrika vor den Toren Europas und zweitens auf die zunehmende Tendenz in Deutschland, Rassismus und Ausgrenzung gesellschaftlich und institutionell zu dulden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte vergibt die Carl-von-Ossietzky-Medaille seit 1962. Die Verleihung findet am 13. Dezember 2009 in Berlin statt.

Diese Presseerklärung als PDF herrunterladen

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Nach der Präsidentschaftswahl in der Islamischen Republik am 12. Juni 2009 und der Bekanntgabe der Wahlergebnisse werfen die Menschen dem Regime der Islamischen Republik Iran Wahlbetrug vor. Es kam in Teheran und in anderen Großstädten zu heftigen Protesten und blutigen Auseinandersetzungen. Nach Angaben der iranischen Behörden sind 170 Menschen festgenommen worden. Genaue Zahlen kennt bisher niemand. Auch die Zahl der von der Regierung bestätigten Toten ist nach inoffiziellen Berichten weit höher.

Der heftige Protest der jungen Menschen im Iran, den die Machthaber versuchen brutal niederzuschlagen, geht weiter. Die Teheraner Polizei setzt Schlagstöcke und Tränengas gegen die Demonstranten ein. Unterstützt wird die Polizei dabei von Geheimdienstlern in Zivil und den Basidsch-Milizen, die von Motorrädern aus mit Schlagstöcken auf Demonstranten einschlagen. Die Menschen rufen wieder und wieder „Die Wahl ist annulliert“, „Ahmadinedschad ist ein Diktator“, „Wo ist meine Stimme“, „Nieder mit dem Regime der Demagogen“, „Nieder mit der Diktatur“.

Präsidentschaftswahlen in der Islamischen Republik Iran sind generell nicht demokratisch. Politisch Andersdenkende, Frauen, Andersgläubige sind grundsätzlich als Kandidaten ausgeschlossen Der Wächterrat1 hatte vorab nur vier von mehr als 475 Kandidaten für die diesjährige Präsidentschaftswahlen bestätigt. Diese bestätigten Kandidaten gehören alle zu den hochrangigen Machthabern, zu Spitzenvertretern der politischen Klasse und waren als einzige zur Wahl zugelassen – ein Prozedere, das der Verfassung der Islamischen Republik Iran entspricht. (more…)

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Internationale Liga für Menschenrechte (03.06.2009 03:09)

EU UND DEUTSCHLAND MÜSSEN VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Liga: Für eine friedliche Lösung der kurdischen Frage in der Türkei müssen sich alle beteiligten Seiten bewegen

Interview mit ROLF GÖSSNER in kurdischer Tageszeitung:

Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, fordert die Europäische Union (EU) dazu auf, sich im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei endlich aktiv für die Lösung der kurdischen Frage einzusetzen; dabei trage vor allem auch die Bundesrepublik besondere Verantwortung: Mit ihrem hohen Anteil türkischer und kurdischer Bewohner sei sie gefordert, endlich politische Initiativen zu ergreifen und den offenen und kritischen Dialog mit der kurdischen Seite auf EU-Ebene und hierzulande zu fördern - “und zwar ohne Stigmatisierung, Kriminalisierung, Ausgrenzung und Berührungsängste, wie wir sie leider immer noch erleben”.

Rolf Gössner beantwortet in einem Interview der kurdischen Tageszeigung YENI ÖZGÜR POLITIKA vom Wochenende Fragen nach den Voraussetzungen einer Friedenslösung in der Türkei. Er unterstreicht, dass es hierfür eines mehrheitsfähigen politischen Willens bedürfe und dass sich alle beteiligten Seiten - der türkische Staat und die türkische Zivilgesellschaft sowie die kurdische Seite und die PKK - bewegen müssten, um einen ernsthaften Dialog in Gang zu setzen. Zu den Voraussetzungen gehören nach seiner Auffassung ein “Ende aller militärischen Operationen, ein Ende der Kriminalisierung von Kurden und ihrer Organisationen sowie die Auflösung des Dorfschützersystems”. Alle an dem Konflikt Beteiligten müssten erkennen, dass dieses Problem letztlich nicht militärisch zu lösen sei und dass militärische Operationen alle Bemühungen konterkarierten, die kurdische Frage im Verhandlungswege ernsthaft und mit friedlichen Mitteln zu lösen.

Die Internationale Liga für Menschenrechte hält die kurdische Frage, überhaupt die Minderheitenfrage sowie die Menschenrechtsfrage für die Schlüsselfragen eines EU-Beitritts der Türkei. Dabei gehe es, so Gössner, nicht zuletzt um eine gesamteuropäische Aufgabe. An dem Dialog, für den es gegenwärtig wieder Hoffnung gebe, müssten auch Repräsentanten der betroffenen Minderheiten beteiligt werden, wenn man eine ernsthafte demokratische Lösung finden wolle.

Die Internationale Liga für Menschenrechte sieht in einem tragfähigen Amnestie-Angebot für die direkt und indirekt Beteiligten an den kriegerischen Auseinandersetzungen eine wesentliche Bedingung für eine Friedenslösung in der Türkei - ebenso in Wiedereingliederungshilfen für (ehemalige) Kämpfer sowie Mitglieder der PKK. Darüber hinaus müsse die Entlassung und Rehabilitierung politischer Gefangener auf der Agenda eines jeden Dialogs stehen sowie die Aufklärung aller extralegalen Akte des “Verschwindenlassens” und Tötens von Menschen in der Türkei. Um eine offensive Auseinandersetzung mit dem türkisch-kurdischen Konflikt und seinen Folgen zu erzielen sowie die Aufarbeitung der von beiden Seiten begangenen Verbrechen sei an die Einrichtung einer Wahrheits- und Gerechtigkeitskommission nach dem Vorbild Südafrikas zu denken.
http://www.yeniozgurpolitika.org/?bolum=haber&hid=47273

Abdruck der vorstehenden Erklärung ist frei (s. auch Original der Presseerklärung als pdf im Anhang).
Nachdruck des gesamten Interviews (siehe pdf-Anlage 2 auf deutsch, pdf 3 auf türkisch), auch im Internet, nur mit Genehmigung.

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Internationale Liga für Menschenrechte (19.05.2009 15:16)

LIGA-REPORT 1/2009 - Informationsbrief der Internationalen Liga für Menschenrechte

LIGA-REPORT 1/2009 als PDF herunterladen
Informationsbrief der Internationalen Liga für Menschenrechte mit folgendem Inhalt:

Presserklärungen der Liga

  • Geheimdienstliche Langzeit-Beobachtung von Rolf
    Gössner mit sofortiger Wirkung eingestellt!
  • Zur Lage in Gaza
  • Zum 4.Todestag von Oury Jalloh
  • UN bemängelt deutsche Maßnahmen gegen
    Rassismus
  • Solidaritätsadresse der Liga
    Anlässlich des Mords an Bassem Ibrahin Abu
    Rahme, Bil’in

Ausgewählte Beiträge unserer Mitglieder
Rassismus

  • Yonas Endrias Auf allen Ebenen der Gesellschaft

Behindertenrechte

  • Europäischer Protesttag der Behinderten

Iran

  • Fanny-Michaela Reisin Zwanzig Jahre Gedenken der
    Opfer der Islamischen Republik Iran 1988
  • Mila Mossafer Der Kampf der iranischen Frauen
    für Gleichberechtigung

Polen

  • Marianne Reiff-Hundt Besuch im nachbarlichen
    Słonsk / Sonnenburg

Deutschland / Europa

  • Rolf Gössner Gefährliche Entgrenzung
  • Rolf Gössner EU-Terrorliste

Berliner Veranstaltungen

  • Reinhard Strecker Anregende Mitteilungen

Termine & Veranstaltungen
Impressum
Literatur

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Internationale Liga für Menschenrechte (18.05.2009 14:57)

GRUNDRECHTE-REPORT 2009 heute in Karlsruhe vorgestellt

Ex-Bundesverfassungsrichter mahnt sorgsameren Umgang mit Grundrechten an

Hassemer lobt zum 60-jährigen Verfassungsjubiläum gestiegenes Bewusstsein für Datenschutz /

Striktes Verbot der Verwertung von Folter-Aussagen gefordert

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Winfried Hassemer, hat zu einem sorgsameren Umgang mit den Grundrechten aufgerufen. “Wir beobachten in Gesetzgebung und Verwaltung einen allgemeinen Trend hin zu mehr Sicherheit und Prävention, der häufig zu Lasten der klassischen bürgerlichen Freiheiten geht”, sagte Hassemer anlässlich der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2009 am Montag in Karlsruhe. Als Beispiel nannte er die zunehmende Beschränkung der Demonstrationsfreiheit durch immer strengere Versammlungsgesetze.

Kurz vor dem 60. Jubiläum des Grundgesetzes am 23.5.2009 zog Hassemer ein kritisches, aber auch positives Fazit der deutschen Verfassungswirklichkeit. “Insbesondere im Bereich des Datenschutzes erleben wir, dass ein schon fast tot geglaubtes Grundrecht neu an Bedeutung gewinnt, weil die Bürger durch die Überwachungsskandale in großen Unternehmen aufgeschreckt werden”, sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter, der von 1991 bis 1996 auch hessischer Datenschutzbeauftragter war.

Klar wandte der emeritierte Professor für Strafrecht der Universität Frankfurt sich gegen Tendenzen, zum Zweck der Verfolgung oder Verhütung von Terroranschlägen das Folterverbot des Grundgesetzes aufzuweichen. “Vor vergifteten Beweismitteln dürfen wir nicht die Augen verschließen. Wenn es belastbare Anzeichen gibt, dass Zeu-genaussagen in ausländischen Gefängnissen unter Folter erzwungen wurden, dann muss ihre Verwendung sowohl deutsche Behörden als auch Gerichten strikt verboten sein.”

Für die Herausgeber des Grundrechte-Reports kritisierte Till Müller-Heidelberg, ehemaliger Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, einen abnehmenden Respekt der Politik gegenüber dem Grundgesetz. Als Beispiel nannte er die im vergangenen Jahr durch das Bundesverfassungsgericht verworfene Online-Durchsuchung: “In das neue BKA-Gesetz wurde die Erlaubnis dazu dann gleich wieder hineingeschrieben, zusammen mit einem Bündel von fragwürdigen Eingriffsermächtigungen — vom Belauschen von Berufsgeheimnisträgern bis zur schon tot geglaubten Rasterfahndung”, sagte Müller-Heidelberg. Ebenso rügte er die Rechtsblindheit von Ermittlungsbehör-den und sogar Gerichten, die immer wieder gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwa zur Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz verstießen.

Auch Betroffene kamen zu Wort. So schilderte ein Totalverweigerer “erzieherische Maßnahmen” der Bundeswehr, die darauf hinausgelaufen seien, seine Gewissensentscheidung gegen die Wehrpflicht zu brechen. Der Anmelder einer Demonstration in Karlsruhe berichtete, wie er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil Teilnehmer sich an vergleichsweise marginale Auflagen nicht gehalten hatten: Die Ordner seien der Polizei 15 Minuten zu spät vorge-stellt worden, manche Teilnehmer “zu ähnlich gekleidet” gewesen.

Der im Fischer Taschenbuch Verlag verlegte, 1997 erstmals erschienene “Grundrechte-Report” versteht sich als “alternativer Verfassungsschutzbericht”. Neun Bürger- und Menschenrechtsorganisationen dokumentieren darin jährlich den Umgang mit dem Grundgesetz.

Grundrechte-Report 2009 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; Herausgeber:

T. Müller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, M. Assall, M. Pelzer, A. Würdinger, M. Kutscha, R. Gössner und U. Engelfried.

Grundrechte-Report 2009. Herausgegeben von:

Humanistische Union . Gustav Heinemann-Initiative . Komitee für Grundrechte und Demokratie . Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen . PRO ASYL . Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein . Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen . Internationale Liga für Menschenrechte . Neue Richtervereinigung

Preis € 9,95; 256 Seiten; ISBN 978-3-596-18373-9; Fischer Taschenbuch Verlag; Juni 2009. Ab sofort im Handel.

Rezensionsexemplare ausschließlich zu Pressezwecken können über den Fischer Taschenbuch Verlag bestellt werden (heidi.borhau@fischerverlage.de).

Grundrechte-Report 2009
c/o Humanistische Union

Greifswalderstr. 10
10405 Berlin
E-Mail: info@humanistische-union.de
Tel: 030 / 20 45 02 56

Fischer Taschenbuch Verlag
Frankfurt am Main
Hedderichstr. 114
60596 Frankfurt am Main
Internet: www.grundrechte-report.de

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Die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge und Papierlose in der Bundesrepublik Deutschland leben müssen, sind miserabel und die EU verkehrt den Schutz von Flüchtlingen in den Schutz vor Flüchtlingen. Das wird schon lange kritisiert.

Wir wollen das „Wahljahr 2009“ dazu nutzen, diese Probleme einer breiten Öffentlichkeit sichtbar zu machen und unsere Kritik und unsere Forderungen wirksam an die Politik heranzutragen. Dazu hat sich das Aktionsbündnis Hier Geblieben! mit Flüchtlingsräten sowie MigrantInnen-, Jugend- und weiteren Nichtregierungsorganisationen (NGO) zusammengeschlossen.

Zum Bündnis

In der ersten Phase der Kampagne, bis zu den Europawahlen am 7. Juni 2009, sind die Forderungen und Aktionen auf die Gesetzgebungen und Verordnungen der EU und die erschreckend inhumane Praxis vor und hinter den Grenzen der EU gerichtet.

Beim Wort genommen – Wahlprüfsteine - . Wahlprüfsteine

Vom Kampagnenbündnis werden den KandidatInnen Fragen zu Brennpunkten in den Bereichen Flucht, Asyl und Migration zugesendet werden.

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Am Freitag,17. April 2009, wurde das Mitglied des Popular Committee of Bil’in (Bürgerkomitee von Bil’in), Bassem Ibrahim Abu Rahmeh (29 Jahre) auf der wöchentlichen gewaltfreien Freitagsdemonstration gegen die Mauer von der israelischen Armee umgebracht. An der Demonstration waren außer den Bewohnern des Dorfes Bil’in die israelischen Anarchisten gegen die Mauer sowie belgische Aktivisten gegen die Besatzung beteiligt. Bassem Ibrahim Abu Rahmeh wurde aus kurzer Entfernung von einem 40 mm Tränengasgeschoss, das mit Hochgeschwindigkeit aus kurzer Entfernung auf ihn abgezielt wurde, im Brustkorb getroffen und war sofort tot.

Das Dorf Bil’in demonstriert seit Februar 2005 an jedem Freitag gewaltfrei gemeinsam mit Israelis und internationalen Unterstützern gegen die Trennmauer, die 60% seines Ackerlands und seiner Olivenhaine von ihm abtrennt.

Die Internationale Liga für Menschenrechte verlieh dem Popular Committee von Bil’in und den Israeli Anarchists Against the Wall (Israelische Anarchisten gegen die Mauer) erst im vergangenen Dezember dieCarl-von-Ossietzky-Medaille in Auszeichnung der Zivilcourage beider Friedensgruppen und ihres herausragenden Einsatzes für die Menschenrechte beim gemeinsamen gewaltfreien Widerstand gegen die Trennmauer und die israelische Besatzung.

In Trauer und Zorn klagt die Liga die Regierung Israels wegen dieses Verbrechens an.

Zugleich beschuldigt die Liga die Regierungen der EU und namentlich auch die bundesdeutsche Regierung, die bis zum heutigen Tag stillschweigend hingenommen haben, dass palästinensisches Land durch den Mauerbau vom israelischen Staat illegal annektiert und dass auf den gewaltfreien Widerstand durch Israel mit Selbstjustiz, Mord und Übergriffen auf Leben und Eigentum der Palästinenser im besetzten Gebiet reagiert wird.

Israel und seine ”Freunde” stehen nicht über geltendem Völkerrecht!

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Internationale Liga für Menschenrechte (02.03.2009 18:15)

EU-Terrorliste: Feindstrafrecht auf Europäisch

Wir möchten Sie auf den soeben in
“BLÄTTER FÜR DEUTSCHE UND INTERNATIONALE POLITIK” (3/2009)
erschienenen Beitrag

von ROLF GÖSSNER
aufmerksam machen, der eine besonders brisante Antiterrormaßnahme
der Europäischen Union kritisch beleuchtet:

Zusammenfassung:

In der EU-Terrorliste werden zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen als “terroristisch” eingestuft und gravierenden Sanktionen unterworfen, die zwangsläufig zu Menschenrechtsverletzungen führen. Dieser Index ist weder demokratisch legitimiert noch unterliegt er einer demokratischen Kontrolle. Lange Zeit ist den Betroffenen noch nicht einmal rechtliches Gehör gewährt, geschweige denn Rechtsschutz gegen das amtliche Terrorstigma zugestanden worden.

Die Terrorliste wird von einem geheim tagenden Gremium des Ministerrates erstellt. Die Entscheidungen erfolgen im Konsens, wobei die für eine Aufnahme vorgebrachten Verdachtsmomente und Indizien zumeist auf dubiosen Geheimdienstinformationen einzelner Mitgliedsstaaten beruhen. Eine unabhängige Beurteilung der Fälle auf Grundlage von gesicherten Beweisen findet jedenfalls nicht statt.

Wer einmal auf der Liste steht, hat kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben. Er ist quasi vogelfrei, wird politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Das gesamte Vermögen wird eingefroren, alle Konten und Kreditkarten werden gesperrt, Barmittel beschlagnahmt, Arbeits- und Geschäftsverträge faktisch aufhoben; weder Arbeitsentgelt noch staatliche Sozialleistungen dürfen noch ausbezahlt werden; hinzu kommen Passentzug und Ausreisesperre sowie Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen. Mit Verweis auf die Terrorliste werden Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Festnahmen begründet. Zu den Fernwirkungen zählen die Verweigerung von Einbürgerungen und Asylanerkennungen sowie der Widerruf des Asylstatus von Mitgliedern oder Anhängern gelisteter Gruppen.

Die EU greift mit ihrer Terrorliste im “Kampf gegen den Terror” gewissermaßen selbst zu einem Terrorinstrument aus dem Arsenal des sogenannten Feindstrafrechts — eines menschenrechtswidrigen Sonderrechts gegen angebliche “Staatsfeinde”, die praktisch rechtlos gestellt und gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Ihre drakonische Bestrafung erfolgt vorsorglich und wird im rechtsfreien Raum exekutiert — ohne Gesetz, ohne fairen Prozess, ohne Beweise, ohne Urteil und ohne Rechtsschutz. Ein Serienkiller habe mehr Rechte, so der EU-Sonderermittler Dick Marty, als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht.

Trotz der systematischen Entrechtung der Gelisteten sind beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einige Klagen von Betroffenen eingegangen. Und es gibt auch Urteile, mit denen die Aufnahme einzelner Personen und Organisationen auf die Terrorliste und das Einfrieren ihrer Gelder für rechtswidrig und nichtig erklärt werden. Ihr Anspruch auf rechtliches Gehör und effektive Verteidigung, so die Richter, sei grob missachtet worden.

Das gilt u.a. für die iranische Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin, für die kurdische PKK, die niederländischen Stiftung Al-Aksa und den philippinischen Professor Jose Maria Sison. Zwar sind die Betroffenen inzwischen pro forma benachrichtigt und angehört worden, doch konkrete Abhilfe geschaffen wurde offenbar immer noch nicht - mit einer Ausnahme: Im Januar 2009 mussten die Volksmudschaheddin aus der Terrorliste gestrichen werden, nachdem der Europäische Gerichtshof bereits in mehreren Urteilen die Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit ihrer Aufnahme in die Liste festgestellt hatte.

Ausführliche Behandlung der EU-Terrorliste und ihrer Auswirkungen in “Blätter” 3/09 siehe anhängende pdf-Datei.

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Pressespiegel zur Pressemitteilung  “Geheimdienstliche Langzeit-Beobachtung von Rolf Gössner mit sofortiger Wirkung eingestellt!” als PDF

Inhalt:

«M» - MENSCHEN - MACHEN - MEDIEN  (verdi.de): Nach 38 Jahren nicht mehr im Visier
Frankfurter Rundschau: Fast vier Jahrzehnte unter Beobachtung
Die Tageszeitung: Ende einer Überwachungsära
Die Tageszeitung: Agenten lassen Juristen in Ruhe
Neues Deutschland: Rolf Gössner nicht mehr ausspioniert
junge Welt: Die geheimdienstliche Langzeitbeobachtung des Publizisten und Rechtsanwalts Rolf Gössner wird laut Verfassungsschutz mit sofor-tiger Wirkung eingestellt
Weser Kurier online: Gössner wird nicht mehr überwacht 
Berliner Umschau: Rolf Gössner wird nicht mehr überwacht
Neue rheinische Zeitung: Klage und Proteste zeigen Wirkung
Telepolis: Verfassungsschutz  stellt Überwachung von Bürgerrechtler ein
Radio Utopie: „Verkehrte Welt“- Rolf Gössner:  Kämpfer für Menschenrechte vier Jahrzehnte als brisanter Staatsfeind observiert
junge Welt: 38 Jahre ausspioniert
Gulli News: Verfassungsschutz-Observation, Dr. Rolf Gössners nach 38 Jahren eingestellt
MURDELTA.blogspot.com: nach 38 jahren wird die ueberwachung von rolf goessner eingestellt 

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Internationale Liga für Menschenrechte (16.01.2009 23:51)

Streitfrage: Gehören die deutschen Geheimdienste abgeschafft?

aus “Neues Deutschland” (09.01.2009 / Debatte / Seite 14)


Dr. Rolf Gössner, Jahrgang 1948, ist Publizist, Anwalt und Bürgerrechtsaktivist und u.a. Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Dr. Max Stadler, Jahrgang 1949, stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages als auch Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums; Mitglied der FDP-Fraktion.

Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie
Von Rolf Gössner

 


Fast alle Bundestagsfraktio­nen und selbst die Bundes­regierung halten seit ge­raumer Zeit eine Reform der Geheimdienste für überfällig. Warum? Weil die bundes­deutschen Dienste im welt­weiten Antiterrorkampf im­mer mehr Macht erhalten haben, so viel wie nie zuvor, und deshalb einer Begren­zung bedürften? Nein! Denn diese Aufrüstung mit neuen Aufgaben,Befugnissen, mehr Personal und techni­schen Möglichkeiten der Ausforschung steht nicht zur Disposition. Warum also ein »neues« Reformprojekt? Weil angesichts einer nicht abreißenden Serie von Skandalen offenkundig ge­worden ist, dass diese hoch­gerüsteten Geheimorgane nur schwer zu kontrollieren sind und in zunehmendem Maße zum Problem werden – das gilt besonders für Bun­desnachrichtendienst (BND) und die Verfassungsschutzbehörden (VS) des Bundes und der Länder.


Der Reformeifer ist aller­dings eher schwach ausge­prägt: Abgesehen davon, dass sich Regierung und Mitglieder der Großen Koali­tion am liebsten »bessere« Geheimdienste wünschen, die effizienter, aber ge­räuschlos arbeiten, dürfte es vielen Reformern darum ge­hen, wenigstens die offen­kundigen Kontrolldefizite zu minimieren und damit auch die Skandalträchtigkeit der Dienste. Sicher ein ehren­wertes Anliegen, wissen doch viele Mitglieder des ge­heim tagenden Parlamenta­rischen Kontrollgremiums um die Vergeblichkeit einer öffentlichen Kontrolle der Geheimdienste. Ihnen ist es kaum vergönnt, einen der zahlreichen Skandale aufzu­decken – meist gelingt dies nur Insidern und Medien. Immer wieder bleibt den Kontrolleuren nichts anderes übrig, als mit Verspätung darauf zu reagieren. Gerade die Erfahrungen im BND-Untersu­chungs­ausschuss zeigen deutlich, dass die parlamentarische Kontrolle den verfassungsrechtlichen Anforderungen keineswegs gerecht wird. Also wäre es nur konsequent, die Kon­trollbedingungen zu ver­bes­sern.


Doch reicht das wirklich aus? Warum fragt niemand nach den strukturellen Gründen dieses Kontrolldefizits. Wa­rum wagt sich kaum jemand ans Eingemachte – nämlich an die Geheim-Strukturen und -Methoden der Dienste, denn gerade sie machen Bürgerrechten und Rechts­staat schwer zu schaffen, machen die Dienste zu Problemfällen der Demokra­tie. Mit ihren klandestinen Mitteln zur politischen Über­wachung und Infiltration, mit Verdeckten Ermittlern, V-Leuten, Lockspitzeln und technischen Mitteln für Lausch-, Späh- und Troja­nerangriffe arbeiten sie in einer abgeschotteten Ge­heimzone, wo der demokra­tische Sektor praktisch en­det. Sie, die dem Schutz der Demokratie dienen sollen, sind selbst Fremdkörper in einer freiheitlichen Demo­kratie, weil sie weder trans­parent noch kontrollierbar sind. Deshalb neigen sie zu Verselbstständigung und Ei­genmächtigkeit, Machtmiss­brauch und Willkür. Erinnert sei nur an das »Celler Loch«, die systematische Bespitzelung von Journalis­ten, oder an die größte bun­desdeutsche V-Mann-Affäre, die anlässlich des geschei­terten NPD-Verbotsverfah­ren aufgedeckt worden ist. Geheimdienst-Skandale und Kontrolldefizite haben also System, das für die Grund­rechte unbequemer Men­schen und oppositioneller Gruppen zur Gefahr werden kann.

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Internationale Liga für Menschenrechte (16.01.2009 23:45)

Gerichtsurteil: “Hooligan-Datei” droht Löschung

 aus: Frankfurter Rundschau

von: Ronny Blaschke


Seit sechs Jahren hat Rolf Gössner die Laudatio gespeichert, mit der der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte das Bundeskriminalamt einst bei der Verleihung des Big Brother Award tadelte. Der Preis, den keiner haben will, geht an Organisationen, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen. Gössner warf dem BKA vor, mit seiner Datensammelei die Grundrechte zu verletzen. Dass seine Rede heute noch auf Interesse stößt, hätte der Jurist kaum für möglich gehalten. Nun liefert ihm ein Fußballfan aus Hannover neue Argumente gegen das, was Gössner “präventive Intoleranz” nennt.


Der niedersächsische Anhänger hatte auf Löschung seines Namens aus der Datei “Gewalttäter Sport” geklagt. Die seit 1994 geführte BKA-Datensammlung umfasst neben Personen, die im Sportumfeld straffällig wurden, auch Fans, die auf bloßen Verdacht registriert werden. Das Verwaltungsgericht Hannover gab dem Kläger im Mai Recht, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung vor Weihnachten. Begründung: Für die Verbunddatei, die auch von den Bundesländern bearbeitet und abgerufen werden kann, sei eine Rechtsverordnung nötig. Für eine solche bedarf es der Zustimmung des Bundesrats. Erlassen wurde sie nie. Die Datei “Gewalttäter Sport”, folgern die Richter, sei rechtswidrig.


Die Polizeidirektion Hannover hat Revision vorm Bundesverwaltungsgericht angekündigt. Wohl wissend, dass Konsequenzen weit über den Sport hinaus drohen. Das BKA betreibt Dutzende Datensammlungen. 2000 kamen drei umstrittene Gewalttäter-Dateien hinzu, jeweils eine für politisch links und rechts motivierte Täter und eine für Ausländerkriminalität. Sie basieren auch auf Erfahrungen mit der so genannten Hooligan-Datei. Dass die nun das polizeiliche Informationssystem Inpol in Frage stellt, kommt unerwartet. In der Vorverurteilung von Fußballanhängern waren sich Behörden bislang einig. “Lange galten Fans pauschal als Verbrecher”, sagt Michael Gabriel, Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte in Frankfurt. “Diese Wahrnehmung hat sich geändert.”


Registrierung ohne Verurteilung

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Internationale Liga für Menschenrechte (09.01.2009 15:25)

Pressespiegel zur Liga-Presse-Mitteilung zum 4. Todestag Oury Jallohs


Internationale Liga für Menschenrechte (09.01.2009 15:04)

Presseerklärung zum 4. Todestag Oury Jallohs

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert eine umfassende Aufklärung der Umstände, die zum Verbrennungstod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam führten.

Vor genau vier Jahren, am 7. Jan. 2005, verbrannte der aus Sierra Leone stammende und in der Bundesrepublik Schutz und Asyl suchende Oury Jalloh in Zelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau. Am 8. Dez. 2008 wurden die angeklagten Polizeibeamten frei gesprochen. Wie der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff es ausdrückte, war der Prozess „schlicht und ergreifend gescheitert“.

Der lange Zeit verschleppte Strafprozess gegen die beiden Polizisten wurde erst nach massivem Druck der schwarzen Community und der Initiative Im Gedenken an Oury Jalloh möglich. In dem 22 Monate dauernden Prozess mit 60 Verhandlungstagen ging es allerdings keineswegs primär um die Aufklärung der Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh geführt hatten. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Rekonstruktion der letzten Minuten und Sekunden unmittelbar davor. Deshalb ging es letztlich nur noch um die Frage, ob die Angeklagten möglicherweise fahrlässig gehandelt bzw. sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hatten (oder nicht).

Das Gericht hatte sich, der Anklage folgend, von Anbeginn auf Selbsttötung festgelegt. Oury Jalloh, so die unwahrscheinliche und im Prozess nicht bewiesene These, habe die feuerfeste Matratze selbst angezündet - obwohl er auf dieser von den Polizisten an Händen und Füßen fixiert worden war. Die systematische Untersuchung der Möglichkeit eines Fremdverschuldens am Tod Oury Jalloh war damit frühzeitig verbaut, wenn nicht sogar von vorneherein ausgeschlossen.

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