News RSS-Feeds Termine Kontakt Über uns

- Datenschutz -

Initiativen

Themenübergreifend

Datenschutz und Überwachung News

Kaum ist die völlig unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, droht sie aufgrund vehementer Forderungen aus den Reihen von CDU und CSU wieder eingeführt zu werden. Deshalb ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung alle freiheitsliebenden Bürger zur Hilfe auf: Mit Telefonanrufen und Offenen Briefen müssen die Bundestagsangeordneten jetzt überzeugt werden, die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur Datensammlung einzusetzen. Der Arbeitskreis hat im Internet unter dem Motto "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung 2.0!" eine entsprechende Kampagnenseite mit Argumenten, Kontaktdaten und einer "Meinungsmaschine" zum Versand Offener Briefe eingerichtet. Die Seite ist erreichbar unter www.vorratsdatenspeicherung.de (/content/view/357/157/) .

Annalist (08.03.2010 23:22)

Nackt aber sicher? ..im Fernsehen

Dienstag abend läuft im WDR "Nackt aber sicher? Wieviel Sicherheit verträgt die Demokratie", die nächste Ausgabe von Quarks & Co, 21:00 - 21:45.

Bringen immer neue Scanner tatsächlich mehr Sicherheit? Oder geben wir die Freiheit auf, die wir eigentlich schützen wollen? Als Gäste im Quarks & Co-Studio: der Psychologe Thomas Kliche. Er erklärt warum die Angst unser Verhalten bestimmt. Und der Soziologe Andrej Holm. Er wurde als Terrorist verhaftet, bis der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufhob.

Mal abgesehen von der Teilnahme eines mir persönlich gut bekannten Stadtsoziologen, weswegen ich das sowieso angucken würde, sieht die Ankündigung so aus, als ob nicht nur wiedergekäut wird, sondern tatsächlich ein paar neue Fragen gestellt werden.

Das Kurzvideo über den Politik-Psychologen Thomas Kliche, der erklärt, warum Kontrolle nicht dazu führt, dass mehr Sicherheit existiert.

Das Kurzvideo über Andrej Holm, zusammengeschnitten aus einigen älteren Fernseh-Beiträgen.

Außerdem:

Die große Gefahr, Risiken zu überschätzen
Menschen haben eine gestörte Risikowahrnehmung

Wer Risiken überschätzt, läuft Gefahr, Opfer seiner eigenen Angst zu werden. Häufig wirken allzu dramatische Medienberichte dabei als Verstärker. Das kann nicht nur für jeden Einzelnen gefährlich sein, sondern auch das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen bedrohen.

Sicherheit statt Freiheit
Die Anti-Terror-Politik rüttelt am Grundgesetz

Seit 2001 wurden zahlreiche Gesetze im Namen der Terrorabwehr verabschiedet. Viele wurden vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert, weil sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Gesetze lassen auch Unschuldige ins Visier der Terrorfahnder geraten. Doch wer sich überwacht fühlt, übt seine Freiheitsrechte nicht aus – eine Gefahr für die Demokratie, die durch die sogenannten Anti-Terrorgesetze doch eigentlich geschützt werden soll.

Tatort Flughafen
Wie sinnvoll sind die neuen Handgepäckbestimmungen?

Früher war das Einchecken in ein Flugzeug beinahe so unkompliziert wie in einen Bus einzusteigen. Mittlerweile werden im Dienste der Sicherheit Millionen Flugzeugpassagiere aufwendig kontrolliert. Doch wie sicher sind diese Maßnahmen tatsächlich? Quarks & Co hat einen Sprengsatz gebaut, den man ohne weiteres durch die Sicherheitskontrollen am Flughafen hindurchschmuggeln könnte.

Unbemerkt durchleuchtet
Was können Scanner leisten?

Als Weihnachten 2009 ein Terrorist ein Päckchen Sprengstoff in seiner Unterhose versteckt an Bord eines Flugzeugs von Amsterdam nach Detroit brachte, wurde der Ruf nach schärferen Kontrollen am Flughafen wieder laut. "Nackt-Scanner" mussten her - Sicherheit ohne Rücksicht auf Privatsphäre. Doch das ist noch längst nicht alles. Wissenschaftler haben eine Menge Möglichkeiten in der Schublade, mit denen sie Flugpassagiere in Zukunft auf Schritt und Tritt überwachen können.


Kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt hat, erklingt seitens der Befürworter des Gesetzes lauter Katzenjammer: Von einer Sicherheitslücke, von Handlungsunfähigkeit bei der Verfolgung von Straftaten und dringendem Bedarf für ein Nachfolgegesetz ist die Rede. Aber der Reihe nach...

Der FoeBuD gratuliert: Die Free Software Foundation Europe (FSFE) erhielt die Theodor Heuss Medaille 2010 für ihr außerordentliches Engagement für die gleiche und gerechte Teilhabe an der Informationsgesellschaft. Seit 2001 setzt sich die FSFE auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik für die Freiheit ein, Software zu nutzen, zu untersuchen, zu verändern und weiterzugeben. Die Stiftung führt aus: "Die FSFE trägt als zukunftsweisende Organisation mit dazu bei, Regeln für eine 'good global governance' zu erarbeiten und durchzusetzen."

Annalist (07.03.2010 09:21)

Der gemeine Linksextremist (in NRW)

Julia Seeliger hat was gefunden, das ist so schön, dass ich mal ganz unkreativ vollständig kopiere:

Schwarz-gelber Antifaschismus

Schon stark, wie Schwarz-Gelb in NRW “Antifaschismus” definiert. Aus dem vom Innenministerium des Landes NRW (unter den Fittichen von Ingo Wolf, FDP) herausgegebenen “Andi“-Comic (Band 3 – Extremismus).

"Aufklärung über die Hitler-Diktatur und die Bekämpfung des Rechtsextremismus sind in der Bundesrepublik auch eine staatliche Aufgabe und eine wesentliche Grundlage für die politische Arbeit demokratischer Parteien und Organisationen. Klar ist: Alle Demokraten sind gegen Extremismus, von “rechts”, “links” oder sonstwoher."

Antifaschismus

"Was hat es denn zu bedeuten, wenn Linksextremisten sich als “Antifaschisten” bezeichnen? Linksextremisten verstehen sich nicht einfach als Gegenpol zu den Rechtsextremisten. Mit dem Begriff “Antifaschismus” verfolgen sie weitergehende Ziele. Im Zentrum ihrer Ideologie steht die Bekämpfung des Staates und des Kapitalismus, in dem sie die eigentliche Ursache oder Wurzel des Faschismus sehen. In diesem Sinne beteiligen sie sich oft an Demonstrationen gegen Rechtsextremisten oder veranstalten diese selbst: nicht, um die bestehende demokratische Ordnung zu stärken, sondern um zu beweisen, dass ihre Ideen besser als die jetzige Staats- und Wirtschaftsform sind. Vor allem sprechen Linksextremisten mit dem Slogan “Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen” ihrem politischen Gegner alle demokratischen Rechte ab, zu denen natürlich auch das Recht zu demonstrieren gehört.

Die autonome Antifa wendet sogar unter der Parole “Antifa heißt Angriff” bei ihren Aktionen häufig Gewalt an. Diese richtet sich dann sowohl gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten als auch gegen die Polizei, die das demokratische Recht aller Bürger – also auch von Rechtsextremisten – auf friedliche Demonstrationen schützen muss."

(Quelle: Zeitrafferin, die Zitate unter dem Bild sind der Originaltext des Comics)

Soweit die Propaganda des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Der Band 3 ist der Band zu Linksextremismus, es gibt auch noch Bände zu Rechtsextremismus und Islamismus, die sicher genauso tiefschürfende Analysen enthalten.

Ein bisschen überraschend finde ich schon, dass ein (Innen-)Ministerium in diesem Land offenbar Faschismus nicht für ein Verbrechen hält und auch kein Problem damit hat, diese Haltung in einem Comic zu verbreiten, der sich an Jugendliche richtet. 

Die Interpretation, dass Antifa-Demos gar nicht das Ziel hätten, Nazis zu bekämpfen, sondern die Antifas bloss ihre eigenen Ziele durchsetzen wollten, kommt mir ein bisschen weit hergeholt vor. Ich würde denken, dass es für sowas angenehmere Methoden gibt, und auch für "Staatsfeinde" nachvollziehbarere, als stressige Auseinandersetzungen mit Nazis und Polizei, die sich der unbeteiligten Umgebung eh in der Regel nicht wirklich vermitteln. Und deswegen eher ungeeignet sind, um politische Ziele zu erreichen.

Die Idee, dass die tatsächlich beweisen wollen, dass ihre eigenen "Ideen besser als die jetzige Staats- und Wirtschaftsform sind", kommt mir auch nicht besonders verwerflich vor. Ist das nicht das Ziel jeglicher politischer Aktivität? Will nicht selbst Herr Westerwelles FDP beständig erreichen, dass die aktuelle Staats- und Wirtschaftsform dahingehend geändert wird, dass endlich der lästige Sozialstaat soweit abgeschafft wird, dass man sich nicht immerzu um die Folgen der (Neo-)Liberalisierung kümmern muss?

Angenehme Lektüre. Die Comics können, wie alle anderen Broschüren des Verfassungsschutzes NRW, hier bestellt werden. Für die politische Bildung sehr empfehlenswert.


Kai Raven (06.03.2010 21:17)

Wortwechsel um VDS-Urteil und Datenschutz

In der "Wortwechsel" Reihe des Deutschlandradios kam gestern mit dem Titel Datenspuren im Internet - Was schützt uns vor Mißbrauch? (MP3) eine interessante und informative Diskussion mit 52 Minuten, die sich immer wieder um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, seinen Konsequenzen und den akut herumschwirrenden Debatten drehte und zur anderen Hälfte um den praktischen Schutz vor Datenmißbrauch, den Datenbrief und kommerzielle Datensammler, Netzpolitik in Richtung der neuen Internet Enquête-Kommission, einer von der FDP ins Spiel gebrachten "Stiftung Datenschutz" oder eines vom BITKOM favorisierten "Staatsministers Internet", europäische und nationale Datenschutzstandards.

Es diskutieren der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Andreas Bogk vom CCC, Thomas Mosch vom BITKOM, Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.

+++ Arbeitskreis liefert Fakten zur Sicherheitsdebatte +++ In Anbetracht der von konservativen Innenpolitikern und Polizeifunktionären geschürten Ängste, ohne Vorratsdatenspeicherung sei die Sicherheit in Deutschland gefährdet, veröffentlicht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Reihe von Zahlen und Fakten (/content/view/356/79/lang,de/#Zahlen_und_Fakten), aus denen sich das Gegenteil ergibt: "Wie unsere Nachbarländer Österreich und Belgien zeigen, ist die Sicherheit auch ohne Vorratsdatenspeicherung gewährleistet - oder wollen die Befürworter behaupten, Österreich sei ein Hort des Terrorismus?", fragt Werner Hülsmann von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. "Die Angstmache und Drohung mit einer 'Sicherheitslücke' oder einem 'Rückzugsgebiet für Kriminelle' ist hahnebüchen. Laut Kriminalstatistik konnte in Deutschland auch ohne Vorratsdatenspeicherung fast 80% der Internetkriminalität aufgeklärt werden. Dass sich diese Aufklärungsquote nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung erhöht hätte, ist nicht ersichtlich. Umgekehrt gefährdet die Vorratsdatenspeicherung unsere Sicherheit, weil sie die Polizei mit Ermittlungen wegen Internetbetrügereien und Tauschbörsennutzung verstopft und dadurch Ressourcen von der gezielten Aufklärung schwerer Straftaten abzieht."

Wenn auch nur die Hälfte davon stimmt - und ich habe keinen Grund zu zweifeln - dann ist das eine ganz grobe Schweinerei:

Eine tschetschenische Familie, sieben Kinder, gut integriert, soll abgeschoben werden. Und nicht irgendwohin abgeschoben, sondern natürlich nach Tschetschenien.

Die Familie ist schon lange in Deutschland, 2008 war ihnen die Einbürgerung schriftlich zugesichert worden. Der Vater hat einmal an einer Sitzung eines gemeinnützigen Moschee-Vereins teilgenommen.

Ihm wird daraufhin "intensive Kontakte zur militant-islamischen Szene in Hamburg", "Vernetzung in terroristische Organisationen" sowie die "Gefahr Anschläge vorzubereiten ... [und] ...terroristisches Gedankengut zu verbreiten".

Der Vater einer Mitschülerin eines Kindes der Familie dazu in seinem Blog:

Sollten die Vorwürfe gegen den Vater auch nur ansatzweise berechtigt sein, wäre dies strafrechtlich relevant. Von Staats wegen muss dann gegen ihn ermittelt werden. Nicht zu ermitteln, würde den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen. Bis heute wird jedoch nicht gegen ihn ermittelt.

Als Elternvertreter der Klasse kann ich die Gesinnung des Vaters selbstverständlich nicht beurteilen. Die Umstände sind aber - vorsichtig ausgedrückt - ungewöhnlich. Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen hat dies jedoch nichts mehr zu tun.

Die taz grub dies aus:

Kurios an der Argumentation: Der angeblich terrornahe Verein war bereits 2008 als gemeinnützig anerkannt, die Korrektheit der auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse wurde von dem Notariat des ehemaligen Hamburger Bürgermeisters Henning Voscherau bestätigt, das mit dem Behördenschreiben nun indirekt als Terrorhelfer gebrandmarkt wird. 

Der Vater hatte einen Job in Aussicht, die Kinder sind teils hier geboren. Tschetschenien ist die Hölle.

Dann gab es einen Anwerbeversuch des Verfassungsschutzes, den der Vater abgelehnt hat.

Am 11. Februar landete er in Abschiebehaft. Die Abschiebung sollte am 9.3. stattfinden.

In einem Schreiben der Behörde heißt es, dass er nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes "über intensive Kontakte zu extremistischen oder als terroristisch eingestuften Institutionen verfügt". 

Und:

Während die Behörde "von einer gescheiterten Integration" der Familie spricht, haben sich inzwischen die Schulen und Kindergärten, in denen die Kinder des Paars untergebracht sind, zu Wort gemeldet und behaupten unisono das Gegenteil.

Wenn ich mir vorstelle, was das für ihn, die Frau, die Kinder bedeutet, wird mir schlecht. Der Druck, die Angst, die Ungewissheit. Das Gefühl, dass "sie" jeden Moment kommen können und Dir den Boden unter den Füßen wegreißen, kenne ich. Das Gefühl, meine Kinder dann nicht mehr vor Mord und Totschlag schützen zu können, kenne ich nicht.

 

Offenbar hat es heute abend einen Aufschub gegeben:

Aufgrund eines Eilantrages des Anwaltes der Familie kam es heute zu einer Gerichtsentscheidung. Das Gericht sah "keine greifbaren Anhaltspunkte für die Behauptungen, die der Kammer vorgelegt wurden". Dieses Urteil lässt sich wohl nur als "Klatsche" für die Behörden bezeichnen.
Der Vater wurde aus der Abschiebehaft entlassen. Ob er nun seinen Job noch kriegt und ob es ohne Job einen sicheren Aufenthaltsstatur für die Familie gibt, ist wohl offen.

Anlässlich des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2009 und vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum Bereich der inneren Sicherheit im September 2009 hatte ich zuletzt versucht, einen Blick auf den möglichen Ausgang der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu werfen. Dem waren seit 2002 Beiträge zur Vorratsdatenspeicherung auf der Homepage und später hier im Blog vorangegangen.

Die Höhepunkte im langjährigen Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung stellten ohne Zweifel die Freiheit statt Angst Demonstrationen und die Durchführung der Sammel-Verfassungsbeschwerde dar, die u. a. vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wie so viele andere Aktionen organisiert wurde.

Im Großen und Ganzen entsprach die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht meinen Erwartungen. Wie bereits zuvor bei ähnlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch hier mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

Der Titel der Pressemitteilung zum Urteil – Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß –, auf die sich dieser Beitrag stützt, brachte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich schon sehr gut auf den Punkt. Sprich, die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung in das Telekommunikationsgesetz (im Kern § 113a TKG und § 113b TKG) und die Strafprozessordnung (im Kern § 100g StPO), sowie die Anwendung der Gesetze und Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Verkehrs- und Internetzugangsdaten ist zunächst einmal für nichtig und verfassungswidrig erklärt worden. Das schließt positiv auch ein, dass alle seit Inkrafttreten des Gesetzes gespeicherten und genutzten Vorratsdaten bei Providern und staatlichen Stellen unverzüglich zu löschen sind! Das heißt, es muss reinen Tisch mit allen Daten gemacht werden und der Stand bleibt bis zu einer Novellierung der gesetzlichen Vorschriften bei 0, was bereits einen guten Erfolg der Verfassungsbeschwerden darstellt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist jedoch – wie erwartet – laut des Gerichts nicht an sich verfassungswidrig, denn das Gericht stellte fest, dass "eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig ist", in Bezug zur EU-Richtlinie und der abgewiesenen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, dass mit dem Inhalt der EU-Richtline, "die Richtlinie ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden kann" und "das Grundgesetz eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen verbietet". Später heißt es in Bezug zum Art. 10 GG ("Telekommunikationsgeheimnis") weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung "für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste (...) mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar ist" und "bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterfällt", denn "eingebunden in eine dem Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen". Auch den wiederholt vorgebrachten Argumenten der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden, dass für sie angesichts der steigenden Vernetzung, Nutzung des Internets und der Mobilfunkkommunikation die Vorratsdatenspeicherung unerlässlich sei, folgte das Gericht mit der Feststellung, dass "eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung ist."

Sprich, macht die Regierung zukünftig ihre Aufgaben richtig und folgt den Rüffeln und Vorgaben des Urteils, wird die Vorratsdatenspeicherung nach der Novellierung fortgesetzt und nicht durch das reine Quick Freeze Verfahren für Verkehrsdaten ersetzt. Es sei denn, das neue Gesetz würde seinerseits neue Angriffspunkte bieten oder die EU-Richtlinie würde signifikant geändert oder gar aufgehoben werden, womit wohl nicht zu rechnen ist. Wie groß die Auswirkungen der beabsichtigten Überprüfung der EU-Richtlinie sind, die von der EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt wurde, steht noch in den Sternen. Es wäre aber vielleicht intelligent und vorteilhaft für die Bundesregierung, das Ergebnis dieser Überprüfung abzuwarten und ggf. bei der Novellierung zu berücksichtigen.

Also eine Atempause, mit Aussicht auf eine Vorratsdatenspeicherung, die verhältnismäßiger, zweckgebundener, eingeschränkter und "abgesicherter" durchgezogen wird, mit dem Auftrag an jeden einzelnen Internet- und Telekommunikationsteilnehmer, sich weiter praktisch mittels Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken und entsprechenden Verhaltensweisen um die Umgehung und Verhinderung der Erhebung seiner Daten für die Vorratsdatenspeicherung zu bemühen.

Das die Bundesregierung und die zustimmenden Parteimitglieder des Bundestages wie so oft zuvor bei der Sicherheitsgesetzgebung mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schludrig, im Schnellschuss und verfassungswidrig gehandelt haben, stellte das Bundesverfassungsgericht mit der Kennzeichnug der jetzigen Vorratsdatenspeicherung fest:
  • unzureichende Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit
  • unzureichende Datensicherheit für die gespeicherten Daten
  • unzureichende Begrenzung der Verwendungszwecke der gespeicherten Daten
  • unzureichende Transparenz
  • unzureichender Rechtsschutz
Der jetzigen Form der Vorratsdatenspeicherung stellte das Gericht Kennzeichen, Anforderungen und Beschränkungen einer zukünftigen Vorratsdatenspeicherung gegenüber:
  • die Nutzung der VDS-Daten muss die Ausnahme bleiben
  • die VDS an sich begrenzt den Spielraum für zukünftige anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union ("das Maß ist voll")
  • sie muss sich durch für die zum Speichern Verpflichteten verbindliche, normenklare, konkrete und effektive Maßnahmen zur technischen Sicherung des gesamten Vorratsdatenspeicherprozesses von der Erhebung bis zum Abruf auszeichnen ("hohes Sicherheitsniveau") und nicht durch Hinweise auf Sorgfaltspflichten der Speicherungsverpflichteten und Wirtschaftlichkeitserwägungen
  • der unmittelbare Abruf der VDS-Daten durch Strafverfolgungsbehörden setzt den bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftat voraus und nicht Straftaten, die "nur" von erheblicher Bedeutung sind oder allgemein "jede mittels Telekommunikation begangene Straftat", mit der das jetzige VDS-Gesetz weit über die Zielsetzungen der EU-Richtlinie hinausgegangen war
  • der Abruf der VDS-Daten zur Gefahrenabwehr und Gefahrenprävention durch Geheimdienst- und Polizeibehörden unterliegt einer engen Zweckbindung (konkrete Gefahr für eine Person, für den Bestand/ Sicherheit des Bundes/Bundeslandes, gemeine Gefahr), während der Abruf der VDS-Daten für die Aufklärung im Vorfeld von Gefahren durch die Geheimdienste in vielen Fällen ausscheidet. Keine grobe Benennung allgemeiner Zielsetzungen und Aufgabenfelder wie bisher, die zur Erstellung allgemeiner und offener "Datenpools" bei den Sicherheitsbehörden einluden
  • grundsätzliches Übermittlungsverbot (aber nicht Erhebungsverbot) für die VDS-Daten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen mit telefonischer Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen, aber nicht zum Beispiel für Journalisten ("Quellen- und Informantenschutz")
  • der Abruf und die Verwendung der VDS-Daten soll vom Grundsatz her offen und mit Benachrichtigung der Betroffenen erfolgen ("wirksame Transparenzregeln") und nicht mit der grundsätzlichen Möglichkeit für Behörden, Abrufe ohne Wissen der Betroffenen durchzuführen, ist aber mit den üblichen und bekannten Ausnahme- und Umgehungsmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden verbunden, so dass es – wenn überhaupt und wie bisher – bei der nachträglichen Benachrichtigung von Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung und der richterlichen Kontrolle der Ausnahmen bleibt
  • die Übermittlung und Nutzung von VDS-Daten stehen grundsätzlich unter dem Richtervorbehalt
  • nachträgliche Beschreitung des Rechtswegs und gerichtliche Kontrolle für Betroffene
  • wirksame Sanktionen für unzulässige Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses und Persönlichkeitsrechts im Rahmen der VDS-Nutzung, aber mit "weitem Gestaltungsspielraum" für den Gesetzgeber
Zur reinen Auflösung bzw. Rückverfolgung einer IP-Adresse im Rahmen behördlicher Auskunftsanfragen mit der mittelbaren Nutzung der Vorratsdaten in Daten zum Inhaber des Anschlusses, dem die bereits bekannte IP-Adresse zugeordnet war, stellte das Gericht ein paar Beschränkungen, aber auch Lockerungen im Verhältnis zur Nutzung aller Vorratsdaten fest, die geradezu zur vollumfänglichen Anwendung und Nutzung der gesamten Palette von Anonymisierungstechniken "auffordern":
  • sie begrenzen den Umfang der Anonymität von Kommunikationsbedingungen und führen zur Ermittlung der Identität von Internetnutzern in weitem Umfang
  • keine Übermittlung kompletter Datensätze der VDS-Daten, sondern Beschränkung auf personenbeogene Daten ("Namen und Adresse")
  • die Auskunftsersuchen können ohne engere Zweckbindung (schwerwiegende Straftat, Verletzung eines Rechtsgutes eines definierten Rechtsgüterkatalogs) zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Gefahrenprävention und Vorfeldaufklärung durch Polizei- und Geheimdienstbehörden erfolgen
  • die Auskunftsersuchen sind aber an einen hinreichenden Anfangsverdacht, Vorliegen einer konkreten Gefahr oder besonders gewichtige Ordnungswidrigkeit als Eingriffsschwellen gebunden und dürfen nicht pauschal gestellt werden, z. B. für das präventive und allgemeine Anlegen von Persönlichkeits- Bewegungs- oder Kommunikationsprofilen (z. B. allgemeine "Staubsauger" Überwachung wie der NSA in den USA oder der GCHQ in Großbritannien)
  • die Auskunftsersuchen können durch Polizei- und Geheimdienstbehörden ohne richterliche Genehmigung ("Richtervorbehalt") erfolgen
  • alle Betroffenen müssen nachträglich von der Einholung einer Auskunft benachrichtigt werden
Die Feststellung des Gerichts, dass für eine mit Art. 10 GG vereinbare Vorratsdatenspeicherung "maßgeblich ist", dass sie "nicht direkt durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten Diensteanbieter verwirklicht wird", ist am Rande auch wichtig, gab es doch in der Vergangenheit und in anderen europäischen Staaten wie Großbritannien Überlegungen, die Vorratsdaten aller Provider direkt einer zentralen, staatlichen Sammelstelle zuzuführen und dort zu verwalten. Solchen Ansinnen hat das Gericht schon einmal vorbeugend einen Riegel vorgeschoben.

Die großen Verlierer des Urteils sind alle Diensteanbieter und Provider, die zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind, denn der bisherigen Strategie vor Gerichten, der Vorratsdatenspeicherung sei aufgrund der hohen Kosten, der Wettbewerbsverzerrungen und des steigenden Personal- und Hardareaufwands zu begegnen, erteilte das Gericht im Punkt "Vereinbarkeit mit Art. 12 GG" eine Abfuhr: Die Vorratsdatenspeicherung hält das Gericht für die Betroffenen "für nicht übermäßig belastend", sie ist bezüglich der "finanziellen Lasten nicht unverhältnismäßig" und "gegen die erwachsenden Kostenlasten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken", denn die Kosten werden ja vom Gesetzgeber nur "insgesamt in den Markt verlagert" und so, wie "neue Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung" genutzt werden können, müssen die Telekommunikationsunternehmen halt auch "die Kosten übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten".

Damit dürfte klar sein, dass zukünftigen Klagen gegen die Umsetzung der "neuen" Vorratsdatenspeicherung seitens verpflichteter Diensteanbieter wegen unverhältnismäßiger Kosten und Aufwände kein Erfolg beschieden sein wird, aber auch, dass letztendlich wir als Kunden über die Preise einen Anteil der Kosten für die technische und personelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und damit unserer eigenen Überwachung mitzutragen haben. Aber das war bisher schon bei allen anderen technischen Überwachungs-Infrastrukturen so, die Telekommunikationsunternehmen aufgrund neuer Sicherheitsgesetze umzusetzen hatten und gilt auch für die Zukunft.

Alles in allem also eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, die, wie gesagt, zu erwarten war. Eine kräftige Ohrfeige und Warnung für die Bundesregierung, die sich schon darin ausdrückt, dass die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht nur für verfassungswidrig, sondern komplett für nichtig erklärt wurden. Auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts scheint man auch mit Blick auf die Gesetzgeber und die Exekutive der Europäischen Union, aber auch mit Blick auf die Zukunft der technischen Entwicklungen im Bereich der Überwachung den Punkt erreicht zu haben, wo es heißt "Bis hierhin, aber nicht weiter". Mit der Vorratsdatenspeicherung muss für das Gericht ein Schlusstrich gezogen werden, darüber hinausgehende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbieten sich.

Nun gut, es würden auch nur noch die zusätzliche Speicherung, Abfrage und Auswertung aller Inhalts- und Nutzungsdaten aller Internet- und Telekommunikationsdienste und die Verfolgung aller Maßnahmen zur Umgehung und Verhinderung der Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung fehlen, um vollends in einem Polizeistaat aufzuwachen. Schlimm genug, dass es in Zukunft eine neue Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung geben wird und man nicht auf Quick Freeze setzt, auch wenn sie durch das Gericht eine Menge von Sperrriegeln und Grenzen verpasst bekommen hat. Abzulehnen bleibt sie auch weiterhin.

Das alle bisher angefallenen Vorratsdaten zusammen mit der "alten" Vorratsdatenspeicherung gelöscht werden und den Erhalt der Sperrriegel und Grenzziehungen haben wir aber nur einer fortgesetzten kritischen Aufklärungs- und Berichtsarbeit, dem praktischen Engagement vieler Leute und Organisationen, den Demonstrationen, dem Anwachsen einer Datenschutzbewegung und ihrer Internationalisierung, den Sammel-Verfassungsbeschwerden und Einzel-Verfassungsbeschwerden, den kritischen Stimmen aus Verbänden, von einzelnen Politikern im Bundestag und Journalisten in den Medien, aber nicht zuletzt auch den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken. Erinnern wir uns immer daran.

Siehe auch (als Auswahl):
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Nach Urteil: AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa
FoeBuD e.V. - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Lob für das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
Deutscher Anwaltverein - DAV zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil: Jetzt muss die Politik nachbessern!
Repoter ohne Grenzen - Reporter ohne Grenzen begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
eco e. V. - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig
eco e. V. - Jetzt brauchen wir die volle Kostenerstattung für die Vorratsdatenspeicherung!
BITKOM e. V. - BITKOM begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts
Gewerkschaft der Polizei (NRW) - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform machen
Bundesverband Musikindustrie e. V. - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und Interessen von Rechteinhabern

Bundesministerium des Innern - Vorratsdatenspeicherung: Stellungnahme des Bundesinnenministers
Bundesministerium der Justiz - Herausragender Tag für Grundrechte und Datenschutz
Bundestagsfraktion Die Linke - Technischer K.o. für den Big Brother
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung war erfolgreich
Bundestagsfraktion FDP - Epochaler Sieg für die Bürgerrechte
Bundestagsfraktion SPD - Freiheitsrechte sind auch im Internetzeitalter zu berücksichtigen
Bundestagsfraktion CDUCSU - Vorratsdatenspeicherung weiter möglich – zügig neue Rechtsgrundlage schaffen, Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig

Netzpolitik / Markus Beckedahl - Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil
Telemedicus / Adrian Schneider - BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Was geht, was geht nicht?
unwatched.org - VDS: Ein guter Tag für den Datenschutz
Save-Privacy - Auf dem Weg zu einer wegweisenden Entscheidung
Für weitere Beiträge surfe man die Rivva Resonanzen auf die Pressemitteilung des BverfG an.

Sueddeutsche / Heribert Prantl - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Gruslige Aussichten
Spiegel / Christian Stöcker - Vorratsdatenurteil - Firewall für die Rasterfahnder
FAZ / Frank Rieger (CCC) - Ein grundlegendes Urteil
Zeit / Kai Biermann - Karlsruhe drückt den Reset-Knopf
Focus / die Presseagenturen - Vorratsdatenspeicherung: BKA will schnell ein neues Gesetz
Financial Times - Vorratsdatenspeicherung: Das Ende des Sicherheitswahns
taz / Julia Seeliger - Kurs auf Straßburg
taz / Christian Rath - Das Vorratsdaten-Urteil - Guter Tag für Bürgerrechte
Freitag / Julian Heißler - Mit Sicherheit mehr Freiheit

Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Dies entschied am heutigen Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung sei in ihrer derzeitigen Ausgestaltung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

+++ Jetzt muss die EU die Richtlinie aufheben +++ Rund 70% der Bevölkerung gegen Vorratsdatenspeicherung +++ Weitere Datenhalden abschaffen +++ Nach dem Urteil (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.htm) des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. "Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden", fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern."Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung" und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.

Schrieb ich nicht kürzlich, dass das Extremismus-Thema großes Potential hat?

Die rot-rot-grüne Zählgemeinschaft der BVV Neukölln ist darüber gerade geplatzt (BVV= Bezirksverordnetenversammlung, das Parlament eines Berliner Bezirks; Zählgemeinschaft = Bezirksregierung, sehr grob).

Die Fraktionen konnten sich nicht einigen, ob nur rechtsextreme Gewalt oder aber politisch motivierte Gewalt von rechts und links verurteilt werden sollte: Die SPD wollte unbedingt beides, die Grünen nur die rechtsextreme Gewalt, wobei auch sie "Anschläge durch Personen aus dem autonomen Spektrum" verurteilen. Der SPD war so wichtig, Links- und Rechtsextremismus gleichzusetzen, dass sie dann lieber aufs gemeinsame Regieren verzichtete.

Das ist übrigens die SPD des Neuköllner Bürgermeisters Buschkowsky, der sicher der einen oder dem anderen schon mal in den Medien zum Thema "Hartz IV, die Ausländer und die Säuferfamilien" begegnet ist.

Die Erklärungen von SPD, Grünen, CDU und Linke.

Worum geht es?

Rechtsextreme Gewalt in Neukölln

Es gibt eine Serie rechtsextremer Aktivitäten, bei denen bei Büros politischer Initiativen Parolen gemalt/gesprüht und Schaufenster eingeworfen werden. Vor der Bundestagswahl und nach der Demonstrationen in Dresden am 13.2. wurden Drohbriefe an Linke und MigrantInnen in die Briefkästen der Wohnadressen gesteckt. Es werden immer wieder Menschen körperlich angegriffen, darunter auch Kinder oder Eltern mit Babies. Im März/April 2008 gab es zwei Brandanschläge auf Häuser, in denen sich Menschen befanden.

Linksextreme Gewalt in Neukölln

Es gab einen "Überfall" auf das Neuköllner Quartiersmanagement, bei dem Konfetti geworfen wurde und Plakate von innen ins Büro geklebt wurden. Außerdem einen "Überfall" auf ein SPD-Büro. Soweit ich weiß, wurde dabei von außen der Rollladen des Büros mit Parolen bemalt oder besprüht. Ob eine Aktion bei einer Anwohnerversammlung (Video, etwa an Min. 11), eine Art Straßentheater mit dem allerdings gewaltigen Titel "Smash Task Force", auch unter linksextreme Gewalt fällt, ist mir nicht ganz klar.

Diese Aufzählungen können gern, mit Quellenangaben, in den Kommentaren ergänzt werden.


Die politische Differenz

Antrag SPD, CDU, FDP, Graue, Linke

Die BVV verurteilt die zahlreichen Anschläge auf Neuköllner Vereine, Initiativen, Parteien und QM-Büros in den letzten Monaten. Die teils erheblichen Sachschäden stellen viele Betroffene vor ernsthafte finanzielle Probleme und sind ein Versuch, die vielfältigen zivilgesellschaftlichen Aktivitäten gegen menschenverachtende radikale Ideologien zu schwächen. Einschüchterungsversuche gegen Personen sowohl von rechts- als auch von linksextremer Seite treffen auf unsere einhellige Ablehnung und Gegenwehr.

Die BVV begrüßt, dass sich mit der Gründung des „Bündnis Neukölln - Miteinander für Demokratie, Respekt und Vielfalt“ Strukturen gegen politisch motivierte Gewalt in unserem Bezirk bilden und weiter verfestigen. Nur gemeinsam und entschlossen können wir Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Geschichtsvergessenheit wirksam entgegentreten.

Antrag Grüne

Die BVV verurteilt die zahlreichen Anschläge mit rechtsradikalem Hintergrund auf Neuköllner Vereine, Initiativen und Parteien in den letzten Monaten. Die teils erheblichen Sachschäden stellen viele Betroffene vor ernsthafte finanzielle Probleme und sind ein Versuch, die vielfältigen zivilgesellschaftlichen Aktivitäten gegen die menschenverachtende rechtsradikale Ideologie zu schwächen. Diese Einschüchterungsversuche treffen auf unsere einhellige Ablehnung und Gegenwehr.

Die BVV begrüßt, dass sich mit der Gründung des „Bündnis Neukölln - Miteinander für Demokratie, Respekt und Vielfalt“ Strukturen gegen politisch motivierte Gewalt in unserem Bezirk bilden und weiter verfestigen. Nur gemeinsam und entschlossen können wir Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Geschichtsvergessenheit wirksam entgegen treten.

Die BVV verurteilt ebenfalls die Bedrohung von Personen sowie die Angriffe auf Neuköllner Parteien und Quartiersbüros. Bei diesen Anschlägen durch Personen aus dem autonomen Spektrum ist erheblicher Sachschaden entstanden. Solche Einschüchterungsversuche und Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung lehnen wir entschieden ab.

Da muss die Not der SPD ja sehr groß gewesen sein.

 

Sonst noch:

taz: Linksextreme spalten Koalition

 


Kai Raven (01.03.2010 16:18)

delicious am Rande

Ich habe mich vor ein paar Tagen überwunden, den Anfang zu machen, bei delicious zu bookmarken. Überwunden deshalb, weil ich ungern externe und soziale Dienste in Anspruch nehme und delicious bei Yahoo angesiedelt ist, die ja bekanntlich in China nicht zimperlich sind, wenn es um das Überwachen und Zensieren von Dissidenten in China geht und wie andere Dienste auch bereitwillig irgendwelchen Diensten Auskunft geben, wenn die a bisserl Druck ausüben. Das auch, weil ich hier zwar ebenfalls Link-Sammlungen zum Besten geben könnte, aber ich das öde finde und man das dann auch direkt bei Dienst XYZ machen kann. Bisher habe ich das geschlossen gemacht (soweit das bei delicious möglich ist), aber wollte fragen, ob es von Interesse wäre, wenn ich die Bookmarks öffentlich führe? Wenn nicht, auch gut. Wenn doch, auch gut, denn es dürfte kein Geheimnis sein, wofür ich mich interessiere und die Links sind ja eh OSINT

Bundesinnenminister De Maizière hat im Tagesspiegel vom 28.02.2010 den Gastbeitrag Digitaler Datenverkehr veröffentlicht, den man – da als Meinung und Kommentar deklariert – wie andere Statements zuvor, als seine persönlichen "Eckpfeiler der Internet- und Netzpolitik" bezeichnen kann oder in Anlehnung an die Arbeitsliste, die der CCC vor den Koalitionsverhandlungen ausgestellt hatte, als aktuelle Sammlung der Punkte, die er gerade auf seinem "Spickzettel" notiert hat.

Was davon in die tatsächliche Internet- und Netzpolitik der Bundesregierung einfließen wird, steht noch auf einem anderen Blatt, denn dazu wird der Koalitionspartner FDP auch ein Wörtchen mitreden wollen, es gibt jenseits von De Maizière in der CDU auch noch andere Leute wie Uhl und Bosbach und die Realpolitik sieht dann auch wieder anders aus, wie zum Beispiel De Maizière Abstimmungsverhalten zur SWIFT-Geschichte zeigte.

Aber wenn wir mal davon absehen und uns an den reinen Wortlaut dieser Veröffentlichung halten, was steht denn so in diesem Spickzettel?

Zuerst einmal, dass der Bundesinnenminister nichts von "Internet-Führerscheinen" und einem "Internet-TÜV" hält.

Der Begriff des "Internet-Führerscheins" hat aus meiner Sicht zwei Ausformungen: Im Zusammenhang mit einem "Internet-TÜV" eine zwingend vorgeschriebene oder freiwillige Ausbildung "am Gerät", sprich die Erlernung des Umgangs mit dem Computer, der Software im Zusammenhang mit der Nutzung von Internetanwendungen und -diensten, mit anschließender Prüfung und Auffrischungen erworbener Kenntnisse und Ausstellung einer "Nutzungs- und Betriebserlaubnis". Auf Anbieter von Internetinhalten bezogen, könnten das Kennzeichnungspflichten oder gar Anmeldepflichten wie in China sein, mit Kontrolle durch staatliche Behörden, die regelmäßig nachschauen, ob auch alles seine Richtigkeit hat.

Über die erste Ausformung könnte man sogar in anderer Gestalt nachdenken. An einigen Schulen laufen ja bereits Projekte, um Schülern die nötige Kompetenz im Umgang mit dem Computer, dem Internet, den Medien und den eigenen Daten zu vermitteln, besonders auf "Silver Surfer" abgestellte Kurse oder Kurse für interessierte Bürger an Volkshochschulen vermitteln "Senioren" und "Newbies" Kenntnisse und Tipps für den Umgang mit dem Internet. Das kann man ruhig ausbauen und wenn Teilnehmer am Ende ein nett gestaltetes Zertifikat mit dem Titel "Internet-Führerschein" erhalten, dass sie sich an die Wand pinnen oder abheften können, warum nicht. Da man es in Deutschland gerne mit Zwängen, Verordnungen, Prüfung und Kontrolle hat, verbunden mit der Absage, auch daraus wieder ein Fach zu machen, für das es Noten, Bestrafung oder staatliche Sanktionen und Kontrolle für diejenigen gibt, die nicht in das Bild des korrekten Internetnutzers passen. Es wäre auch absurd und nicht umsetzbar, die Internetnutzung jedes Bürgers vom Erhalt eines staatlichen "Internet-Führerscheins" oder "Internet-Zeugnisses" abhängig zu machen. Das wären mit den Worten des Innenministers gesprochen die "Karten", "Navigationssysteme", "Orintierungshilfen" und "Aufklärung", die sich die Bürger "selbtbestimmt" in "Privatautonomie" aneignen können.

Über die zweite Ausformung denke ich gar nicht nach, sondern lehne es ab, bis vielleicht auf die bekannten und expliziten "ab 18 Bereiche". Zwangskennzeichnungen, Anmeldepflichten wie in China und Betriebsprüfungen von Inhalteanbietern wären auch in Deutschland entweder Vorstufen und Vorbereitungen oder Bestandteile von Zensur-Infrastrukturen.

Die zweite Form des "Internet-Führerscheins", so wie er zum Beispiel auch von Leuten aus den Branchen für Biometrie- und Netzwerksicherheit-Lösungen oder Bereichen der Cyber-Kriminalitätsbekämpfung immer wieder angedacht wird, wäre die technische Umsetzung einer Identifizierungs- und Authentifizierungs-Infrastruktur, die vor jedem Internet-Zugang und bei jeder Nutzung von Internet-Diensten den permanenten Identitäts-Nachweis und die Möglichkeit der jederzeitigen Rückverfolgbarkeit und Aufdeckung der Identität zwingend voraussetzt – u. a. mittels eines "Identitäts-Token" wie dem auch vom Bundesinnenministerium geförderten elektronisch-biometrischen Personalausweises (ePA) oder "neuen Personalausweises" (nPA), wie er jetzt im Neusprech-Sprachgebrauch heißt und kontrollierter Internet-Dienste wie der De-Mail.

Ob sich der Einzug biometrischer Identifizierungsmittel und elektronischer Identitäts-Dokumente nicht in diese Richtung mit den möglichen Kollateralschäden in Gestalt weiterer Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis und Aushebelung anonymisierter Nutzungsmöglichkeiten des Internets auswirken wird, kann auch der aktuelle Bundesinnenminister weder garantieren, noch ausschließen. Es bleibt auf lange Sicht gesehen fraglich, ob es in Zukunft dabei bleiben wird, dass "die Bürger selbstbestimmen, ob und in welchem Umfang sie diesen elektronischen Identitätsnachweis nutzen" und ob staatlich kontrollierte und reglementierte Dienste, wie es die De-Mail nun mal ist, langfristig nur "zusätzlichen Möglichkeiten" bleiben.

Zum Komplex Datenschutz, Rechtsschutz Datenkontrolle nehme ich mal die Diskussion um den Datenbrief heraus, einer Idee des CCC, die De Maizière nach seinem "Dialog mit der Netz-Community" auch in diesem Spickzettel aufgreift.

Zuerst einmal ist positiv zu vermerken, dass der Bundesinnenminister feststellt, dass "die Nutzer eine echte Wahl haben müssen, ob sie etwa die Weitergabe ihrer Daten akzeptieren oder nicht", denn wenn dieser Feststellung gefolgt wird, bedeutet sie die grundsätzliche Absage an jede Opt-Out Stategie und das grundsätzliche Opt-In, sprich es können Daten nicht erst erhoben, gesammelt und weitergegeben werden und der Kunde, Nutzer muss seine Verneinung äußern, sondern es ist immer die Einwilligung des Kunden und Nutzers nötig. Würde aber auch bedeuten, dass Opt-In in vollem Umfang gilt und man keine Ausnahmen gewährt, wodurch sich wieder Schutzlücken auftun und Datenschutz verwässert wird. Das kennen wir ja bereits.

Ob er sich damit immer gegen Lobbys wie die der Werbeindustrie und die Kollegen der eigenen Partei und des Koalitionspartners durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Ich würde auch nicht defensiv darauf warten und setzen, dass sich auf Seiten der Datensammler aller Art "freiwillig" und "selbstverpflichtend" in der Hinsicht etwas bewegt. Das mag dem eigentlich positiven Grundtenor entsprechen, zuerst den Dialog zu suchen und Überlegungen anzustellen, anstatt alles sofort mit Gesetzen und Verordnungen regeln zu wollen und es entspricht auch den politischen Prinzipien der CDU und FDP, den privatwirtschaftlichen Bereich möglichst nicht zu behelligen und erst einmal selbst wurschteln zu lassen. Aber ich kann mich leider nicht an positive Entwicklungen und Resultate erinnern, die auf Selbstverpflichtungen und den Willen basierten, sich freiwillig zu reglementieren und zu beschränken. Das bleibt nicht zielführend und erfolgversprechend.

Was mir zu diesem Punkt, wie auch zum Punkt der nachträglichen Datenschutzkontrolle per Datenbrief in den Ausführungen De Maizières fehlen, sind eindeutige Positionen zur staatlichen Datensammelei und Kontrolle der Daten, die staatliche Stellen gesammelt haben. Die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung werden zwar angetippt, aber sie zu Eckpfeilern staatlichen Handelns zu machen und darzustellen, wo und wie sie umgesetzt werden sollen, war für mich nicht erkennbar. Dabei wäre es gerade im Angesicht der SWIFT-Debatten, dem Flugpassagierdatenaustausch, der Vorratsdatenspeicherung und auch dem von De Maizière verfolgtem Ziel, den europäischen und internationalen Datenaustausch und Vernetzungsgrad der Sicherheitsbehörden weiter voranzutreiben, äußerst interessant gewesen, wie dazu De Maizières Positionen aussehen.

Was den Datenbrief angeht, zeichnen sich De Maizières Ausführungen wiederum dadurch aus, dass er zu gleichartigen Verpflichtungen von Stellen und Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen nichts ausführt. Ich kann mich an die Veröffentlichungen von Datenschutz-Checkheften der Landesdatenschutzbehörden erinnern, in denen der Bürger Karten finden kann, mit denen er bei einzelnen Stellen manuell anfordern muss, welche Daten von ihm gespeichert wurden. So sollte es nicht weitergehen, sondern die staatliche Sektoren müssen auch in das Datenbrief-Konzept integriert sein – wenn es zu einer Umsetzung des Datenbrief-Konzeptes kommen würde.

Generell finde ich die Idee des Datenbriefs positiv. Schon alleine deshalb, weil an die Stelle der Holschuld des Bürgers und Kunden, um an die Auskunft zu den Daten zu gelangen, die erhoben, gespeichert, gesammelt und weitergegeben wurden, die Bringschuld des Staates und der Wirtschaft gesetzt würde. Das betrifft zum Beispiel auch die Daten einer Schufa, die man sich ab dem 1. April einmal im Jahr selbst abholen muss.

Beim Datenbrief steckt laut De Maizière "der Teufel im Detail". Es werden mehrere Teufel sein.

Ein Teufel wäre die Frage, wie ich an den oder die Datenbriefe komme? Ein zentraler Datenbrief, der alle Datensätze, Quellen und Ziele von der Datenerhebung bis zur Datenweitergabe in sich vereinigen würde, verbietet sich schon von selbst, denn ein besseres Gesamtprofil könnte man sich nicht vorstellen. Datenbriefe dürften nicht zu neuen Möglichkeiten führen, direkt oder über Verknüpfungen Gesamtprofile zu erstellen. Ein zentraler Datenbrief-Index, ähnlich wie man es uns bei den Antiterrordatenbanken vorgemacht hat, der Querverweise zu den eigentlichen Datenbriefen oder Meldungen zu neuen Datenbriefen enthält, die aber so gestaltet wären, dass sich trotzdem ein Dritter, der Einsicht haben könnte, kein Gesamtprofil erschließen kann, sondern nur der eigentliche Datenbriefempfänger (pseudonyme Kennungen, die der Datenbrief-Empfänger zu Klartext-Verweisen entschlüsselt?), schon eher, wenn dieser Index technisch so abgesichert werden kann, dass er nur dem Datenschutz-Empfänger zugänglich ist.

Oder setzt man sofort oder besser auf vollständige Dezentralisierung? Dann würde man entweder von jedem Unternehmen und jeder staatlichen Stelle entweder postalisch per Brief oder per signierter und verschlüsselter E-Mail die jeweiligen Datenbriefe zugestellt bekommen. Eigentlich eine der möglichen "Killer-Anwendungen" für die De-Mail und De-Datentresore, wenn man denn vom nPA und den De-Mail und De-Datentresor Konzepten überzeugt ist.

Daraus dann aber die Wege und Weitergaben wirklich nachzuvollziehen, was ja auch ein Anstoß des Datenbriefs war, dürfte sich schwierig gestalten, genauso wie das Management aller erhaltenen Datenbriefe. Geht man den elektronischen Weg, wären dafür neue Anwendungen nötig, aber aus meiner Sicht auch möglich. Geht man den Papierweg, sind volle Aktenordner und Aktenwälzen angesagt.

Für den Staat, aber auch für den Bürger, ist auch hier die Frage der Ausnahmen von Interesse. In den Sicherheitsgesetzen und innerhalb der politischen Kontrollstrukturen gibt es ja Regelungen, die für den Erfolg von Ermittlungen und nationalen Sicherheitsinteressen, Geheimhaltungspflichten und -möglichkeiten den Zugang zu Daten behindern, einschränken oder versagen. Hier den Ausgleich zwischen legitimen Sicherheitsinteressen des Staates und der Gefahr, dass sich der Staat zu sehr von einer Datenbrief-Pflicht herausnimmt, zu finden, wäre ein weiteres Teufelchen. Das war nur eine kleine Auswahl von Teufeln, die mir auf Anhieb einfielen. Es gibt mit Sicherheit mehr davon, aber keine Teufel, die man aus meiner Sicht nicht im Dialog, mit den vom CCC angesprochenen Beratungen mit Datenschutz- und Datensicherheitsexperten, politisch wie auch praktisch-technisch bewältigen könnte.

Doch, einen dicken "Teufel" in Sachen Datenbrief gibt es noch und das ist die sogenannte "Bürgerrechtspartei" FDP. Deren innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, ist im Ergänzungsartikel CDU: Mehr Kontrolle von Internetdaten (warum hat man ihr nicht die Gelegenheit einer ausführlichen und differenzierten Gegen-Meinung gegeben?) mit den Statements zu vernehmen, dass "'ein solcher bürokratischer Aufwand, der mit hohen Kosten für die Unternehmen verbunden ist, durch nichts gerechtfertigt ist.' Zwar teile sie die Forderung des Innenministers nach mehr Transparenz, aber 'man muss prüfen, ob es nicht weniger bürokratische und effektivere Wege als den Datenbrief gibt'. Piltz forderte, in erster Linie müssten die Unternehmen möglichst kostenlos Daten zur Verfügung stellen, diese sollten aber von den Firmen nicht ungefragt und automatisch versendet werden müssen."

Es überrascht mich natürlich nicht, dass die FDP dort mit Bürgerrechten und Datenschutz Halt macht, wo die Interessen ihrer Klienten anfangen. Zu den Statements von Gisela Piltz ist zu sagen, dass "Unternehmen" auch keine Kosten und keinen bürokratischen Aufwand scheuen, wenn es darum geht, für Werbezwecke, Kundenprofile, Verbesserungen der Marktpositionen und Erhöhung des Profits Daten zu erheben, zu speichern, zu sammeln, weiterzugeben oder zu verschachern. Und ohne vorherige Klärung des tatsächlichen Umsetzungaufwandes eines Datenbriefes oder den Möglichkeiten, Datenbrief-Funktionen in bestehende Strukturen zu integrieren, sofort von einem ungerechtfertigten Aufwand loszuplärren, spricht genauso eine deutliche Sprache wie ihr Bild vom Bürger und Kunden, der weiterhin als Bittsteller mit Holschuld seiner Daten habhaft werden soll. Und wo sie gerade von Transparenz spricht, sei an dieser Stelle an den von ihr eingebrachten Bundesparteitagsbeschluss Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich verbessern der FDP von Mitte 2008 erinnert. Wie heißt es dort so schön: Die FDP fordert, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit dem Ziel zu überarbeiten, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu stärken und seine Achtung zu gewährleisten, die Transparenz der Datenverarbeitung größtmöglich zu erhöhen und somit mehr eigenverantwortliches Handeln der betroffenen Personen zu fördern.

Datenschutzrechtliche Regelungen im nicht-öffentlichen Bereich sollen vor allem das Fundament für Transparenz und Überprüfbarkeit der Verarbeitungsprozesse legen. Nur dann können die Beteiligten eigenverantwortlich über ihre Daten bestimmen. Für die FDP ist daher insbesondere zentral, dass die Verbraucher darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und verwendet werden, wie sie diese einsehen und ggf. korrigieren können und wer die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist. Ich denke, eine Umsetzung des Datenbrief-Konzepts würde gehörig zu einer "größtmöglichen Transparenz der Datenverarbeitung" beitragen und "zentral" für die Information der Verbraucher sein. Aber schöne Worte und Forderungen kann man für die Profilierung als "Bürgerrechtspartei" vor Wahlen und Teilhabe an der politischen Macht immer aufstellen, danach gelten das Gegenteil und die Interessen anderer Kreise.

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird." So der Text einer Petition, die beim Deutschen Bundestag eingereicht worden ist.

Der FoeBuD hat aus Berlin getwittert, wird aus Karlsruhe twittern, setzt ein neues Tool für Online-Petitonen ein und wundert sich, wer wohl das Netzsperrengesetz gemacht hat - keiner will's gewesen sein. Gerhart Baum ruft Sie zur Selbstverteidigung auf. Zum Beispiel können Sie die Petiton gegen ELENA unterstützen, zum AktiVKongreZ nach Hamburg kommen oder einfach nur den Fernseher ausschalten.

(Sorry, dieser Newsletter wird als NEU angezeigt, ist aber ein Jahr alt!) Der FoeBuD sucht fähige Fundraiser als Geslsammlemaschinen, bejubelt den Abgang der Wahlmaschinen, freut sich auf eine Veranstaltung mit Suchmaschinen, hat einen neuen PrivacyDongle als Anonymisierungsmaschine nun auch für Mac und Linux und weist darauf hin, dass er Spenden braucht, damit die Maschine weiter laufen kann.

(Dieser Newsletter wird als neu angezeigt, ist aber schon 1 Jahr alt. Pardon) Ein ehemaliger Innenminister unterstützt den FoeBuD, neuerdings ist es möglich "Fördermitglied" ohne Mitarbeitspflichten im FoeBuD zu werden, es gibt Neuigkeiten und Lesetipps aus dem Shop und (wie immer) rufen wir zu Spenden auf ...

(Sorry, dieser Newsletter wird als NEU angezeigt, ist aber ein Jahr alt!) Der FoeBuD sucht fähige Fundraiser, bejubelt den Abgang der Wahlmaschinen, freut sich auf eine Veranstaltung mit Suchmaschinen, hat einen neuen PrivacyDongle nun auch für Mac und Linux und weist darauf hin, dass er Spenden braucht.

(Dieser Newsletter wird als neu angezeigt, ist aber schon 1 Jahr alt. Pardon) Ein ehemaliger Innenminister unterstützt den FoeBuD, neuerdings ist es möglich "Fördermitglied" ohne Mitarbeitspflichten im FoeBuD zu werden, es gibt Neuigkeiten nud Lesetipps aus dem Shop (wie immer) rufen wir zu Spenden auf ...

AK Vorratsdatenspeicherung (26.02.2010 00:33)

Noch bis zum 2. März die Petitionen gegen ELENA mitzeichnen!

Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten. Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.Da es sich bei dieser riesigen Datensammlung um eine weitere Vorratsdatenspeicherung und einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und deren Persönlichkeitsrechte handelt, laufen derzeit im Petitionssystem des Deutschen Bundestages zwei Online-Petitionen zur Aufhebung und zur Modifikation des elektronischen Entgeltnachweises ELENA. (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926) Die Petitionen können noch bis zum Dienstag den 2. März mitgezeichnet werden.

FoeBuD (24.02.2010 17:02)

Redetext Franziska Heine

Die Rede von Franziska Heine vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vom 22.2.2010.

Annalist (24.02.2010 01:21)

Buzz off! Mehr Google-Bashing

Just während sich die deutschen Medien gemeinschaftlich in verdaulichen Dosen Google vorknöpfen, hat der Konzern einen neuen Hype in die Welt gesetzt: Buzz. Ein neues soziales Netzwerk.

Christian Fuchs hat wenige Tage später einen Text darüber geschrieben, den ich insbesondere den Buzz-Groupies gern ans Herz legen möchte: 

Google Buzz: Economic Surveillance – Buzz Off! The Problem of Online Surveillance and the Need for an Alternative Internet

Zu deutsch: Google Buzz: Wirtschaftsüberwachung - verschwinde! Das Problem der Online-Überwachung und die Notwendigkeit eines alternativen Internets.

Der gefiel mir als notorischer Google-Kritikerin, deswegen versuche ich mal eine Zusammenfassung. Die Ideen und Recherchen sind nicht von mir, sondern von Christian Fuchs:

Ausgangspunkt ist das schlechte Abschneiden des vorigen sozialen Netzwerks von Google im Vergleich mit etwa Twitter und Facebook. UserInnen hinterlassen in den Netzwerken Massen an persönlichen Informationen, die als Quelle für zielgerichtete Werbung Gold wert sind. Google ist selbst mit Google Adsense im Online-Werbemarkt stark vertreten. Es liegt also nicht so fern, ein deutliches Interesse an Optimierung ihrer Werbeangebote zu unterstellen. 

Googles Mail-Service Googlemail, oder GMail, wurde im Februar 2010 von ca. 150 Mio. Menschen benutzt.  Buzz wurde in GMail integriert, denn damit verbreitete es sich quasi von selbst. Allerdings passierte Google im Verlauf ein kleiner Datenschutz-GAU.

Datenschutz ist gewissermaßen der natürliche Widerspruch zu Googles Konzerninteressen. Der CEO (~Chef) Eric Schmidt sagte dazu Folgendes: "Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es bekannt wird, dann sollten Sie es vielleicht gar nicht erst machen".

Christian Fuchs interpretiert das so: Dieses Statement ist ein Indikator dafür, dass Google, oder zumindest seine wichtigsten Manager und Shareholder der Privatsphäre keinen hohen Wert beimessen. Schmidts Statement impliziert, dass er der Meinung ist, dass alle Informationen und persönlichen Daten in der Online-Welt öffentlich sein und für Unternehmen für wirtschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen sollten.

Mit dem Start von Buzz am 9. Februar wurde bei der Installation aus den häufigsten GMail-Kontakten automatisch Follower in Buzz generiert. In der Standard-Einstellung waren alle diese Personen öffentlich sichtbar. Nach massiver öffentlicher Kritik wurde das am 13. Februar etwas modifiziert, außerdem die zunächst automatische Einbindung der Google Plattformen Picasa und Google Reader. Noch immer waren die kritisierten Einstellungen Standard, aber immerhin wurde erst gefragt, ob die UserInnen mit den jeweiligen Vorschlägen einverstanden seien.

Neue (Google-)Anwendungen haben vor allem den Zweck, sagt Christian Fuchs, wirtschaftliche Interessen zu bedienen, die durch ausgedehnte Überwachung der UserInnen realisiert werden. Immer mehr Menschen sind immer mehr online - etwa durch mobile Geräte, mit denen auch die Wartezeit auf den Bus im Netz verkürzt wird. Damit wird es immer attraktiver, entsprechende Anwendungen der jeweiligen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die den Effekt haben, dass mehr Menschen auf sie zugeschnittene Werbung präsentiert werden kann, was den Unternehmen mehr Geld bringt.

Google Buzz ist Teil des "Google-Imperiums der ökonomischen Überwachung", und macht auch gar kein Hehl daraus:

Wenn Sie Google Buzz verwenden, zeichnen wir möglicherweise Informationen zu Ihrer Verwendung des Produktes auf, wie die Posts, die Ihnen gefallen, oder Kommentare zu Posts, sowie die anderen Nutzer, mit denen Sie kommunizieren, um Ihnen eine optimale Erfahrung mit Google Buzz und anderen Google-Diensten zu ermöglichen und die Qualität der Google-Dienste zu verbessern. ... Wenn Sie Google Buzz auf einem Mobilgerät verwenden und auswählen, dass Posts, "in der Nähe" angezeigt werden sollen, wird Ihr Standort von Google erfasst. (aus den Buzz-Datenschutzbestimmungen)

Christian Fuchs kritisiert vor allem, dass viele der Buzz-Einstellungen sog. Opt-out-Einstellungen sind: sie müssen einzeln deaktiviert werden, anstelle der wesentlich Datenschutz-freundlicheren Opt-in-Variante, bei der die verschiedenen Optionen aktiv eingestellt werden müssen.

Außerdem kritisiert er vor dem Hintergrund der nicht zu leugnenden ökonmischen Interessen kommerzieller Plattformen die "Wir teilen alles (mit)"-Ideologie, der im Netz kaum auszuweichen ist. Wäre dem so, würden alle gleichermassen von den kommerziellen Angeboten profitieren - gewissermaßen die Win-win-Situation, dass die UserInnen immer online kommunizierend glücklich sind und die Firmen auch noch Geld verdienen. Da Unternehmen aber von der Idee her schon keine gemeinnützigen Einrichtungen sind, ist eine gesunde Portion Skepsis vielleicht nicht allzu weltfremd. Buzz ist ein Beispiel für das Problem, Google Streetview oder Goggles sind andere.

Googles Quasi-Monopol sei in verschiedener Hinsicht problematisch:

  • ideologisch - es wird eine Realität präsentiert, die von denen gestaltet wird, die es sich leisten können
  • politisch - Geld macht Politik, denn Einfluss kostet
  • Monopole sind schlecht für die Leute, die für sie arbeiten, weil die für Löhne und Arbetsbedingungen schlechte Verhandlungsvoraussetzungen haben
  • Wirtschaftliche Zentralisierung ist schlecht für den Markt
  • wegen der Überwachungsgefahr. Große Datenmengen, ob in staatlichem oder Privatbesitz, können für Rasterfahndung, für Data Mining genutzt oder schlicht verkauft werden, enthalten Fehler, stehen im völligen Widerspruch zum Gebot der informationellen Selbstbestimmung.

Angesichts der absoluten Dominanz von Google im Online-Werbemarkt hat Christian Fuchs die optimistische Idee, uns wäre durch ein alternatives Internet zu helfen. Erster Schritt: die stärkung alternativer Online-Plattfomen.

Leider konterkariert er sich selbst ein bisschen durch die Einbindung von Add-This-Buttons, die das Weiterverteilen seines Artikels in die diversen Online-Plattformen vereinfachen.  Der mit Abstand Größte, ganz oben: Buzz.

 

Der Text wird 2011 in einem Sammelband mit dem Titel "Internet und Überwachung" erscheinen.


Annalist (23.02.2010 22:15)

Indymedia, der Spiegel und ich

 

Das kommt jetzt eventuell eine Idee eitel daher, aber ich kann nicht anders. Ihr könnt ja wieder wegklicken. Das wahrscheinlich erste und letzte Mal, dass ich auf der Startseite von spiegel.de zu sehen bin, eingerahmt vom "OP-Marathon einer Domina", der "Cover-my-Ass-Policy" des Manager Magazins und den Traumstränden Afrikas.


Berlin, den 22. Februar. Am heutigen Montag hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in öffentlicher Anhörung über die Petition gegen das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten, dem sogenannten Zugangserschwerungsgesetz, verhandelt.

Die Regierung hört uns zu. "Wir" werden repräsentiert von Franziska Heine. Ihre Petition gegen Internetsperren (vulgo "Zensur") fand 134.014 Mitzeichner. 50.000 hätten schon gereicht, damit sie beim Petitionsausschuß sprechen darf. Am Montag, 22.2.2010 ist es soweit. Im Europasaal des Bundestags tagt der Petitionsausschuß zum Thema.

Annalist (21.02.2010 01:04)

Es tanzt ein Bi-Ba-Butzemann..

Angst im Dunkeln?

Vom 5.-27. März gibt es in Berlin eine Ausstellung zu sehen, auf die ich sehr gespannt bin.

Mein Lieblings-Technik-Projekt in Italien, Autistici (das sind die, die auch noblogs.org betreiben), hatte gemeinsam mit anderen nach diversen haarsträubenden politischen Ereignissen in Italien von Zensur bis Progromen gegen MigrantInnen die Nase voll und fing an, sich mit dem Thema Angst auseinanderzusetzen. 

Es kam eine Website dabei raus: http://paura.anche.no/ und viele Aktivitäten rund um die Themen Angst, Sicherheitshysterie, Kontrolle, Schuldzuweisungen und Rassismus. Es ist eine Ausstellung mit den Werken vieler Künstlerinnen und Künstler entstanden, die sich mit dem Thema auseinandersetzen.

Die Ausstellung in Berlin am 5. März mit einer Veranstaltung eröffnet, bei der es um genau diese Themen gehen wird. Die Initiative Babau beschreibt sich selbst als Teil der Freiheit-statt-Angst-Bewegung und ist an Austausch mit deutschen AktivistInnen sehr interessiert. Ich werde auch kommen.

Eröffnung mit Veranstaltung:
5. März, 19 - 22 Uhr
Gallerie Cell63

Allerstr. 38, 12049 Berlin
Öffnungszeiten: Mo - Fr 14 - 19 Uhr, plus jeder 2.+4. Samstag im Monat

Als Symbol für das Thema haben die ItalienerInnen den "Babau" gewählt. Italienische Omas erschrecken mit ihm ihre Enkel und Enkelinnen: Wenn Du nicht gleich..., dann kommt der Babau!

Hier wäre für die deutsche Version noch Kreativität gefragt: Übersetzt ist der Babau im Deutschen der Butzemann. Mir scheint der eher niedlich und gar nicht wirklich ein Symbol des Schreckens. Was würde in der deutschen Sprache furchtbare und unbestimmte Angst besser verkörpern als der Butzemann?


Annalist (20.02.2010 10:34)

Das mg-Verfahren in den Medien

Mit den Festnahmen von Andrej und drei der anderen sieben Beschuldigten (Axel, Oliver und Florian) im Juli 2007 gründete sich das Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren. Es bestand und besteht aus Freunden und Freundinnen, Verwandten, Aktivisten und Aktivistinnen, Kolleginnen und Kollegen und anderen. Das Bündnis hat enorm viel geleistet in den letzten 2,5 Jahren - praktische Unterstützung für die, die in U-Haft waren und ihre Familien, Öffentlichkeitsarbeit, Spenden sammeln und von Spätsommer 2008 bis Herbst 2009 die Begleitung des Prozesses gegen die drei, denen der Brandanschlag gegen die Bundeswehr vorgeworfen wurde.

Jetzt hat in ungeheurer Fleißarbeit eine, die die ganze Zeit dabei war, mal ausgewertet, wie die Medien auf das Verfahren reagiert haben (das bin nicht ich). Ich denke, dass das für die hilfreich sein könnte, die Ähnliches erleben - leider sind das nicht so wenige. Und interessant für viele andere.

Presseauswertung

Diese Auswertung beruht auf den von Einstellungsbündnis gesammelten Artikeln, Interviews, Kommentaren und anderen Beiträgen, nicht jeder Beitrag wurde eingeordnet, insgesamt gab es knapp 800 Presseberichte, die den Seiten des Bündnisses dokumentiert sind. Der Schwerpunkt liegt eher auf Auswertung und den Fragen: Was wurde berichtet? Wie? Welche Themen wurden aufgenommen?

Zusammenfassung

Bis auf die taz, die Junge Welt und das Neue Deutschland (ND), die über den gesamten Zeitraum berichtet haben, gilt für die restliche Tagespresse (einschließlich Spiegel online), sie berichteten nur, wenn es was „Größeres“ gab. Zu den drei regelmäßig berichtenden Zeitungen fällt auf, dass die taz direkt nach den Verhaftungen sehr berichtet hat, im Verlauf der Zeit lässt das arg nach. Dafür kommentiert sie am Häufigsten den Verlauf des Prozesses. Die Kontakte zur taz haben aber über die Zeit auch nachgelassen, darüber gab es einmal wohl auch von Seiten eines Redakteurs das Bedauern, dass wir den Kontakt nicht pflegen. Allerdings haben sich zu Beginn auch einige Grüne und auch Attac zu Wort gemeldet, so dass es hier für die taz eine größere Nähe gab, zu berichten. Später gab es öfter Stellungnahmen von der Linkspartei, die tauchen in der taz nicht auf. Bei der Jungen Welt und auch beim ND ist das eher umgekehrt, sie berichten im Verlauf immer öfter.

Die Junge Welt hat als einzige Zeitung sehr regelmäßig über den Stand des Prozesses bzw. immer mal von einzelnen Prozesstagen berichtet. Die meisten Texte finden sich in der Jungen Welt, im ND und von den bürgerlichen Zeitungen schreibt die taz am Häufigsten. Diese drei greifen auch in erster Linie auf die Möglichkeit zurück, Interviews zu veröffentlichen, vor allem mit den AnwältInnen, aber auch mit den Beschuldigten und dem Solibündnis.

Regelmäßig, aber seltener berichteten auch Frankfurter Rundschau, Telepolis, mehrere Agenturen, Berliner Zeitung, Welt, Tagesspiegel und Spiegel (online). Vor Prozessbeginn und Urteilsverkündung gab es in den meisten dieser Zeitungen Vorberichterstattung. Themen des Prozesses wurden nur vereinzelt aufgenommen. Am ehesten trifft das noch für das weite Feld der Überwachung (dazu gehören auch Ermittlungsmethoden und die Debatte über §129) zu. Im Vergleich mit anderen Prozessen ist unsere Pressearbeit nicht schlechter oder besser weggekommen, inwieweit so ein Prozess allerdings tatsächlich geeignet ist, Themen auf die Agenda zu setzen, hängt ja auch von der „Bewegung“ drumherum ab.

Auch Zeitschriften und Wochenzeitungen (Focus, Freitag, Stern, Spiegel) haben den Prozess aufgenommen, entsprechend mit weniger Nachrichten, sondern zu Themenkomplexen. So berichtet der Freitag über am 17.08.2007: „Ein kritischer Wissenschaftler steht in Berlin wegen seiner Publikationen und seines gesellschaftlichen Engagements unter Terrorverdacht. Geheimcode Gentrification.“ Der Spiegel berichtet mehrmals über die mg1-Verfahren. Von den Internetportalen berichten vor allem Schattenblick, ein Portal aus Schleswig-Holstein, Telepolis und Heise online. International berichten El Pais, der Standard, Dagbladet (Norwegen), WOZ und Le Monde.

Eine besondere Rolle spielten für uns die Freien Radios. Sie haben regelmäßig berichtet und Interviews zum Stand des Verfahrens gesendet. Vor allem FSK Hamburg und Radio Corax aus Halle haben von den Festnahmen bis zum Urteil intensiv berichtet. Dabei wurden auch Themen aufgegriffen wie §129(a), Gentrifizierung, Überwachung, Antimilitarismus. Außerdem haben sie teilweise Veranstaltungen und Pressekonferenzen mitgeschnitten und sie so vielen Leuten zugänglich gemacht.

Über die Soliarbeit und die Veranstaltungen des Bündnisses berichteten regelmäßig taz, Junge Welt und Neues Deutschland. Während der Veranstaltungsreihe berichtet auch die Elbe-Jetzel-Zeitung, die Badische Zeitung und die Westfälischen Nachrichten. Die Terror-Ausstellung wird im ND und in der taz besprochen. Über die Antimilitaristische Tatortinspektion im November 2008 berichtet die Junge Welt.

Die Junge Welt berichtet darüber hinaus über verschiedene Demos und nimmt auch Soli-Aktionen z.B. auf der Antikriegsdemo auf. Über die Veranstaltungen in der Volksbühne berichten auch die Süddeutsche Zeitung und Radio eins. In der taz wird im November die „fehlende Solidarität der DDR-Opposition thematisiert, nachdem bekannt wurde, dass das BKA auch auf Stasiakten zurückgegriffen hatte.

In Berlin, aber vor allem in Hamburg wird über die Demos zum Aktionstag im Dezember 2008 berichtet: Die Morgenpost schreibt: „Rund 3000 Demonstranten haben am Sonnabend in Hamburg zunächst friedlich gegen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in der linken Szene protestiert. Die Veranstalter lösten die Demonstration vorzeitig auf, teilweise randalierten versprengte Demonstranten.“ Und die Junge Welt schreibt: „Protest gegen Terror-Paragraphen: Polizei macht Demo zur Schnecke.“ Sie hatten den Aktionstag als einzige Zeitung mit einem Bericht angekündigt. Die Berliner Zeitung titelte anschließend: „Randale nach linker Demo. Autonome schleuderten Brandsätze und Steine“. Und die Jungle World fragt in ihrer Reportage über den Aktionstag: „Welche Suppe?“

Über den so genannten „Aufkleber-Prozess“ berichten taz, Neues Deutschland und Junge Welt.

Im Januar 2008 gab es einige Berichte zur Aktion „Da bliebt mir doch die Spucke weg“ zur DNA-Abgabe der Beschuldigten. Über Andrejs öffentliche DNA-Abgabe berichten Neues Deutschland, telepolis und die taz. Die Junge Welt nimmt das Thema im Juli wieder auf: „Die im Januar 2008 entnommenen DNA-Proben von Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gegen angebliche Mitglieder der »militanten gruppe« (mg) sind noch immer nicht ausgewertet.“

Über die Demonstration im Juli 2008 in Stuttgart gegen die §§ 129 usw. berichtet die Junge Welt. Die ortsansässige Bietigheimer Zeitung schreibt dazu: „Vor der Zusammenarbeit deutscher und türkischer Linksextremisten warnt Baden-Württembergs neue Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube.“

Die Junge Welt kündigt die Proteste am »Tag X« an. In mehreren Zeitungen erscheinen Rezensionen des Soli-Samplers „Out of Control“ und es gibt mehrere Radiointerviews dazu.

Größere Ereignisse

Wie beschreiben, gab es einige „größere Ereignisse“, über die in fast allen Medien berichtet wurde. Dazu zählen die Festnahmen, die Haftentlassungen, die Anklage und Prozessbeginn und das Prozessende. Breite Berichterstattung gab es während des Prozessverlaufs zur BKA-Panne.

1. Festnahmen

Über die Festnahmen am 31. Juli 2007 berichten alle großen und kleinen Zeitungen (Tagesspiegel, FAZ, Welt, Frankfurter Rundschau, jw, taz, Zeit) und andere Medien wie n-tv oder Radiosender. „Wer ist die militante gruppe?“ wird oft in Kästen erklärt. Das Lieblingswort der bürgerlichen Presse ist das „Phantom mg“. Die Festnahmen werden hier als „Schlag gegen den Linksextremismus“ gefeiert. Doch selbst die Welt schreibt kurze Zeit später: „Nur wenige Tage nach der Festnahme von vier mutmaßlichen Berliner Mitgliedern der Militanten Gruppe (MG) ist die erste Euphorie der Ermittler über den erhofften Durchbruch im Kampf gegen die terroristische Gruppierung bereits verflogen.“ Das Bild des zu Beginn noch als „Kopf der Terroristen“ gehandelte Wissenschafters ändert sich zum „kritischen, aber unschuldigen“ Wissenschaftler (Spiegel). In der Jungen Welt werden die Haftbedingungen als „Isolationshaft“ und der §129a thematisiert, in der taz und bei telepolis die Solikundgebungen vor dem Knast. Die taz schreibt auch über Trennscheiben und Anwaltshindernisse.

2. Haftentlassungen und BGH-Entscheidung

Andrejs Entlassung wird breit berichtet, auch die späteren Entlassungen finden sich in Berichten fast aller Zeitungen. Die Entscheidung des BGH zum Terrorismusvorwurf schafft es auch in die Tagesschau. Im Zusammenhang mit der Haftprüfung von Andrej und dem Komplex „kritische Wissenschaft“ wird über alle Haftentlassungen diskutiert. Auch die rbb Abendschau berichtet zum zweiten mal über den Fall. Als der Haftbefehl aufgehoben wird, berichten taz, Spiegel online, die Welt, die Zeit, die Berliner Zeitung, Telepolis, die Welt und der Tagesspiegel, überwiegend mit dem Kommentaren: „Terrorverdacht bleibt bestehen“ und „Wissenschaftler überraschend freigelassen“. In der Tagespresse berichten nur Junge Welt und Neues Deutschland mit anderem Tenor. Mehrere Zeitungen berichten auch über die zweite Kundgebung und die Forderung, jetzt auch die anderen Beschuldigten aus der Haft zu entlassen.

Schon im November – im Zusammenhang mit der BGH-Entscheidung – wird öffentlich gezweifelt, ob der „Fahndungserfolg“ wirklich so groß ist. Frankfurter Rundschau: „Im Frühsommer 2007 häuften sich die Erfolgsmeldungen aus dem Hause von Generalbundesanwältin Monika Harms. Nach sechs frustrierenden Jahren verhafteten die Ermittler erstmals vermeintliche Mitglieder der vermeintlich linksextremistischen "militanten gruppe" (mg). Ihnen allen glaubt die Bundesanwaltschaft die Bildung einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a nachweisen zu können. Gut möglich, dass davon nun wenig übrig bleiben wird.“

Die Entscheidung des BGH im November wird das nächste „größere“ Thema sein. So schreibt der Tagesspiegel Ende August: „In einem Verfahren muss der BGH entscheiden, ob die Linksradikalen der "Militanten Gruppe" den Staat als Ganzes bedrohen.“ Und auch die Frankfurter Rundschau thematisiert: „Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor der Grundsatzentscheidung, ob die "Militante Gruppe (mg)" eine terroristische Vereinigung ist.“ Die Ankündigung des BGH, über den Terrorismusparagraphen grundsätzlich zu entscheiden, berichten mehrere Tageszeitungen. Und auch die Deutsche Welle (TV) stellt sich im September 2007 die Frage, ob gegenwärtig der deutsche Staat "Terroristen" bekämpft oder soziale Bewegungen und kritische Wissenschaft kriminalisiert. Die Berliner Zeitung nimmt die Haftentlassung und die anstehende Entscheidung des BGH zum Anlass, Gerhart-Rudolf Baum, Ex-Innenminister und linker Liberaler, über seinen Kampf gegen die RAF und die schwierige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu interviewen.

Die Zeit und n-tv sehen anlässlich der BGH Entscheidung eine „neue Diskussion über Terrorismus. Wo endet ziviler Widerstand und wo beginnt Terrorismus?“ Die Entscheidung des BGH und die endgültige Aufhebung des Haftbefehls wird in der Presse als "Eine Ohrfeige für die Bundesanwaltschaft" interpretiert. Die RBB Abendschau berichtet, außerdem die Welt, Berliner Zeitung, Tagesspiegel, 3sat, Berliner Umschau, Spiegel Online, die Netzeitung und stern.de, taz, Junge Welt, die Zeit, Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung. Die Frankfurter Rundschau kommentiert: „Jetzt ist es so gekommen, wie es schon häufiger war: Erst lässt die Bundesanwaltschaft mit Getöse vermeintliche Schurken verhaften, buchtet sie ein unter harschen Bedingungen und präsentiert der Öffentlichkeit ein bedrohliches Terror-Leporello. Dann kommt die Sache vor den Bundesgerichtshof - und hernach stehen die Ermittler halbnackt da.“ Die taz schreibt nach der Entscheidung: „Brandanschläge als Terrorismus zu werten, untergräbt das Vertrauen in den Staat.“ Und im November schreibt die taz: „Die Vereinigung wird nach taz-Informationen wohl nicht als Terrorbande eingestuft.“

Da waren sie wohl gut informiert, denn der BGH entschied am 28. November 2007, die militante gruppe nicht als „terroristisch“ einzustufen. Auch Axel. Oliver und Florian kamen gegen Kaution frei. In den Medien gab es ein großes Echo, es wurde breit berichtet: Radiosender, Agenturen, Tagesschau, alle waren dabei. Es ist eine Nachricht des Tages: „Politisch motivierte Brandanschläge gelten künftig nur bei einer erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird die linksextreme "Militante Gruppe" (MG) nicht mehr als terroristische Vereinigung eingestuft. Zugleich setzte das Karlsruher Gericht die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche MG-Mitglieder außer Vollzug.“ Der Stern spricht bereits am Tag der Verkündung von einer „Ohrfeige für Generalbundesanwältin Monika Harms“. Diese Bewertung wird allgemein geteilt. Berichte gibt es im Tagesspiegel, taz, die Zeit, n-tv, telepolis, Neues Deutschland, Junge Welt, Welt, Frankfurter Rundschau, FAZ, Kölner Stadtanzeiger, Spiegel Online, Telepolis, Der Westen, Stern, Abendschau, Süddeutsche Zeitung, Jungle World, Berliner Zeitung.

Ausführlich mit Kommentar und Stimmen zur Entscheidung berichtet die taz. In einem Kommentar heißt es: „Der Karlsruher Beschluss kommt auch nicht überraschend. Er wendet nur eine Gesetzesänderung der rot-grünen Bundesregierung von 2003 an. Das Terror-Stigma soll wieder auf Fälle echten Terrors beschränkt werden, war das Ziel der damaligen Reform. (…) Das Urteil ist also alles andere als ein Freibrief für politisch motivierte Zündler. Aber es zeigt, dass der Staat mit seinen Vorwürfen zuletzt das Maß verloren - und jetzt wiedergefunden hat.“

Mit der Haftentlassung tauchen auch Axel, Florian und Oliver erstmals in den Medien auf. In einigen Tageszeitungen (Tagesspiegel, taz) wird auch über die zweite Wohnungsdurchsuchung bei Andrej berichtet. Dass das BKA ihre „eigenen Akten beschlagnahmt“ schafft es sogar zu 3sat.

3. Zeugenvorladungen

Die Junge Welt berichtet über die Kundgebung gegen Aussageerpressung im Oktober 2007. Und das Neue Deutschland berichtet: „In der autonomen Szene wird wieder über die Folgen von Aussageverweigerung debattiert.“ Die taz thematisiert, dass im Rahmen der Ermittlungen ZeugInnen vorgeladen werden „- darunter den Soziologen Hartmut Häußermann“. Auch n-tv berichtet über die Proteste gegen die Vorladungen.

Als im März 2008 ZeugInnen nach Karlsruhe vorgeladen werden, berichten ND, taz und Junge Welt.

4. Anklageerhebung und Prozessbeginn

Ende Juli 2008 kommt es zur Anklage. Hierüber wird sehr breit berichtet, meist im Nachrichtenstil: „'mg'-Verfahren: Bundesanwalt erhebt Anklage“ wie beim Tagesspiegel, Welt, den Agenturen, Frankfurter Rundschau, Berliner Morgenpost, Tagesschau, Der Westen und der taz. Die Süddeutsche Zeitung bringt im Vorspann den Begriff des Bündnisses: „Die "Militante Gruppe" versteht brennende Bundeswehr-LKWs als Abrüstung. Die Bundesanwaltschaft sieht das anders - und hat drei Mitglieder der Vereinigung nun angeklagt.“ Die Junge Welt thematisiert gleich zu Beginn, dass sich die Anklage „auf anonymen Spitzelbericht des Verfassungsschutzes“ stützt. Und auch die taz zitiert das Bündnis, „der versuchte Brandanschlag sei eine "Abrüstungsinitiative" gewesen und sollte Kriegshandlungen, "also Schlimmeres", verhindern. Das Bündnis forderte Freispruch.“ Zum Prozessauftakt spielt auch die Sicherheitsverfügung des Gerichtes in einigen Medien eine Rolle.

Der Tagesspiegel nimmt den Prozessbeginn zum Anlass, ein Portrait über Andrej zu schreiben: „Vor einem Jahr wurde der Berliner Soziologe Andrej Holm festgenommen. Wochenlang saß er unter Terrorverdacht in U-Haft. Längst arbeitet er wieder an der Humboldt-Uni - und bei den Studenten hat sich herumgesprochen, wer da vor ihnen sitzt.“

Die Junge Welt macht weiterhin auch Vorberichterstattung und kündigt zwei Wochen vor Prozessbeginn an: „Antimilitaristen nach Paragraph 129 angeklagt. Kritik an übertriebenen Sicherheitsauflagen des Kammergerichts.“ Auch die taz, der Tagesspiegel und Agenturen schreiben bereits vor Beginn über den anstehenden Prozess. Zum Prozessbeginn wird in der Morgenpost über „Farbflaschen auf Amtsgericht Tiergarten“ berichtet. Im WDR erklärt Oliver Tolmein in einem Beitrag zum Prozessbeginn, „Wie die Bundesanwaltschaft mit Hilfe des Verfassungsschutzes vor dem Kammergericht Berlin die Bundesrepublik Deutschland retten will.“

Am ersten Prozesstag im September ist das Medieninteresse noch groß, viele Zeitungen berichten über die Erklärung der Angeklagten, die vom Bündnis und den AnwältInnen kritisierten Sicherheitsvorkehrungen und die Kundgebung vor dem Gericht. Agenturen, Fernsehen und Tageszeitungen sind vor Ort, Berichte erscheinen in: Wetterauer Zeitung, Die Zeit, Berliner Zeitung, B.Z. („Erster Prozess gegen die Feuer-Chaoten“), Abendschau, taz, Berliner Morgenpost, Bild online, Junge Welt, Neues Deutschland, Spiegel online. Die taz kommentiert den Prozessauftakt: „Mag sein, die drei Angeklagten, die in Moabit vor Gericht stehen, sind nicht, was man in Szenekreisen etwas verächtlich Müslis nennt. Mag auch sein, sie sind nicht nur Gegner des Kriegs in Afghanistan, sondern wollen auch die Bundesrepublik, die an diesem Krieg beteiligt ist, zum Sturz bringen. Mag sein. Aber sind sie deshalb zwingend Mitglieder der "militanten gruppe"?“

Dass die Anwälte gefordert hatten, den Prozess auszusetzen, berichten Anfang Oktober die Agenturen: „Der Berliner Prozess gegen drei mutmaßliche Linksextremisten wird nicht ausgesetzt. Das Kammergericht wies Anträge der Verteidigung auf Stopp des Verfahrens am Mittwoch zurück. Verstöße gegen ein faires Verfahren lägen nicht vor, urteilte das Gericht.“

Nach dem ersten „Hype“ berichten nur wenige Medien über den Verlauf des Prozesses. Die Junge Welt davon besonders regelmäßig. So schreibt sie im Oktober 2008: „»mg«-Verfahren mit Unterhaltungswert“ über „Observationslücken und Gefrierbeutel, die man eben »kauft, wenn man Brandsätze bauen will«“ Sie thematisiert auch die Überwachung der BesucherInnen: „Im Prozeß gegen drei Kriegsgegner läßt das Bundeskriminalamt die Zuschauer im Gerichtssaal beobachten. Im November schreibt sie: „Keine Beweise trotz intensiver Schnüffelei“ und „Kein faires Verfahren.“ Im Juli 2009 berichtet sie: „Bundesanwaltschaft konzentriert sich nun auf linke Debattenbeiträge. Verteidigung bezweifelt deren Beweiskraft.“ Im September bringt sie einen Rückblick auf „Ein Jahr »mg«-Prozeß“. Die Zeitung thematisiert auch den Antimilitarismus (sie schreibt als einzige konsequent von den „drei Antimilitaristen“. So heißt es am 24. September 2009: „Verteidigung beruft sich im »mg«-Prozeß auf Notwehrrecht gegen illegalen Krieg: Ladung von Ex-Kanzler Schröder beantragt.“ Und einen Tag später: „Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts lehnt Ladung von Militärs und Politikern ab.“

Das Neue Deutschland schreibt ebenfalls im November „Vermummt im Zeugenstand“: „Nach elf Prozesstagen ist die Beweislage noch dürftig.“ Die taz nimmt die ZeugInnenaussagen der BKA-Ermittlerin zum Anlass, auch im Oktober 2008 zu berichten: „Erstmals berichtet eine Ermittlerin des BKA, wie die Polizei die drei Angeklagten im Prozess um die "militante gruppe" festnahm und so angeblich einen Brandanschlag verhinderte. Auf ihre Spur kam sie durch die Überwachung des Soziologen Andrej Holm.“ Im Dezember erscheint ein längerer Bericht im ND. Die darin getroffene Einschätzung „Der Prozess wird sich noch bis Februar 2009 hinziehen“ hat sich allerdings als zu optimistisch erwiesen. 2009 erscheinen mehrere Berichte im ND über den Verlauf des Prozesses.

Die Rolle des Verfassungsschutzes wird im Februar 2009 von einigen Zeitungen aufgenommen, mit sehr unterschiedlichem Tenor. Die Junge Welt schreibt: „Vizechef des Verfassungsschutzes beruft sich auf dubiosen V-Mann“ und die taz titelt: „Der Verfassungsschützer schweigt“. Die restliche Presse nimmt den VS beim Wort. So schreibt die Berliner Morgenpost: „Noch immer ist der Fall einer versuchten Brandstiftung an drei Bundeswehrfahrzeugen nicht geklärt. Jetzt hat der Verfassungsschutz Hinweise darauf, dass die drei Angeklagten doch Mitglieder der linksextremen „militanten gruppe" sein sollen.“ Auch die Welt hält sich den den Geheimdienst: „Der Verfassungsschutz hält die Angeklagten im Berliner Brandstifter-Prozess für Mitglieder der linksextremen «militanten gruppe».“ Die Süddeutsche ist da etwas vorsichtiger: „Im Berliner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Militanten Gruppe hat die Bundesanwaltschaft nur wenige Beweise in der Hand.“ Im April 2009 nimmt die Berliner Zeitung den Faden auf und schreibt vom „Hörensagen als Beweis“: „Im Prozess wird immer offenkundiger, dass die Sicherheitsbehörden so gut wie nichts über die Struktur der Gruppe wissen.“

Die Behinderung der AnwältInnen wird in der Jungen Welt mehrfach thematisiert: Im Januar 2009 heißt es: „Karneval im Gericht. Im Berliner mg-Verfahren glänzen kostümierte Polizeizeugen vor allem durch Erinnerungslücken“ und „Im »mg«-Verfahren klagen Verteidiger über die Behinderung ihrer Arbeit“. Im Februar: „Prozeßakten noch immer unvollständig“ Und im März: „Konstruierte Realität. Bei Ermittlungen gegen »militante gruppe« bedienten sich Polizei und Staatsanwaltschaft fragwürdiger Methoden.“ Auch das ND berichtet ausführlich über die Situation der AnwältInnen und macht Interviews dazu.

Im März/April nehmen mehrere Zeitungen (Jungle World, Focus, Spiegel) die Debattenbeiträge des BKA in der Interim als Thema auf. Der Focus titelt: „Peinliche Muppetshow der Polizei“. Die Junge Welt wählt als Titelblatt: „Fälscherwerkstatt BKA“ und das ND schreibt: „mg-Verfahren: BKA-Zeuge belügt Gericht.“

In der Jungen Welt und dem ND spielen auch die Ermittlungsmethoden immer wieder eine Rolle. So schreibt das ND im Juni 2009: „In politischen Strafverfahren verweigern Behörden oft die Akteneinsicht, um fragwürdige Ermittlungsmethoden zu vertuschen.“ Vor allem die Junge Welt beschäftigt sich mit dem Verfassungsschutz. Im Juni 2009 heißt es: „Im Verfahren gegen die »militante gruppe« kann der Verfassungsschutz keine neuen Erkenntnisse präsentieren. Geheimdienstzeuge macht widersprüchliche Aussagen.“ und im August: „Im Verfahren gegen die »militante gruppe« lehnt Gericht Vernehmung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes ab.“

5. Auflösung mg

Im Prozessverlauf hat neben der BKA-Panne vor allem die Auflösungserklärung der mg und die möglichen Folgen für das Verfahren zu überregionalen Veröffentlichungen geführt. Neben Neues Deutschland, taz, Junge Welt und Jungle World berichten auch Frankfurter Rundschau, Potsdamer Neueste Nachrichten, Tagesspiegel, Berliner Zeitung und die Welt. Letztere stellt die Forderung des Bündnisses nach Einstellung an den Anfang des Textes: „Bündnis fordert Einstellung des Verfahrens. Mit der «mg»- Auflösung sei ein Anklagepunkt der Bundesanwaltschaft zerfallen.“

6. Anwälte verzichten auf Plädoyer

Kurz vor Ende des Prozesses können die Anwälte durch ihr Nicht-Plädoyer nochmal breite Aufmerksamkeit für den Prozess erreichen. Die Morgenpost schreibt: „Sie werfen der Staatsanwaltschaft vor, ihre Anklage unter dem Druck des Verfassungsschutzes zuzuspitzen.“ Auch Agenturen berichten und stellen das Zitat der Anwälte ganz nach Vorne: «Wir kapitulieren damit vor den politischen Vorgaben, die diesen Prozess bestimmen». Bild und Märkische Allgemeine übernehmen größtenteils die Agenturmeldung mit diesem Zitat. Die Berliner Zeitung spricht von einem „Eklat bei Prozess um Linksextreme“ und die taz schreibt: „Nicht-Plädoyer ist auch ein Plädoyer“. Neues Deutschland und Junge Welt berichten ausführlich.

7. Prozessende und Urteil

Das Urteil findet sich wieder in fast allen Zeitungen, online-Medien und auch in der rbb-Abendschau. Kurz vor Ende thematisieren Berliner Morgenpost und Berliner Zeitung die von den Anwälten gestellten Anträge. Einhelliger Tenor: „Verteidiger von Linksextremen blockieren Prozess-Ende“. Die Forderung der BAW nach langjährigen Haftstrafen wird breit berichtet: Agenturen, Berliner Morgenpost, Junge Welt, Tagesspiegel und taz. Vom Urteil und von den Protesten wird überregional berichtet, in der Berliner Morgenpost heißt es „Sympatisanten protestierten lautstark“ und die Abendschau berichtet am Tag darauf: „In der Berliner Innenstadt sind in der Nacht zum Samstag erneut mehrere Autos und Müllcontainer angezündet worden. Die Brandanschläge waren vermutlich eine Reaktion auf die Verurteilung von drei links-autonomen Männern zu mehrjährigen Haftstrafen.“ Der Tagesspiegel zeigt da mehr Augenmaß und spricht von „Gedämpfte Kampfstimmung“. Von verschiedenen Anschlägen als Reaktion auf das Urteil berichten auch der Tagesspiegel und die Morgenpost. Das Urteil selbst wird in den Medien als wenig überraschend aufgenommen. Taz, Berliner Morgenpost, Märkische Allgemeine, rbb, Agenturen, Berliner Kurier, Frankfurter Rundschau, Spiegel TV, Welt, Freitag, Tagesspiegel, Berliner Zeitung, telepolis, Neues Deutschland, Junge Welt und Jungle World berichten. Und die Bild-LeserInnen können wieder beruhigt schlafen: „...Feuer-Terroristen weggesperrt!“ Die Welt kommentiert das Urteil als „konsequente Entscheidung“. Der Tagesspiegel blickt über den Tellerrand und schreibt zum Urteil: „Die Prozesse gegen Linksradikale häufen sich – doch manchmal mangelt es an Beweisen.“

Themen rund um den Prozess und die Ermittlungen

Neben den chronologischen Ereignissen, die von alleine Anlass geboten haben, darüber zu berichten, gab es mehrere Themen – von uns eingebracht oder durch den Verlauf der Dinge-, die während des Prozesses auch in den Medien eine mehr oder weniger große Rolle spielten.

Thema „Kritische Wissenschaft“

Zum Komplex „Verfolgung kritischer Wissenschaft“ schreiben vor allem die bürgerlichen Zeitungen, allen voran mit viel Eigeninitiative die taz. Sie berichtet ausführlich über „abstruse Vorwürfe“ gegen kritische Wissenschaftler. Die Süddeutsche schreibt: „Wie ein Berliner Soziologe unter Terrorverdacht geriet - Macht sich jemand des Terrorismus verdächtig, weil er von Berufs wegen oft in Bibliotheken geht? Weil er als Wissenschaftler kritische Texte verfasst? Und weil er in diesen Texten Schlagworte wie Globalisierung oder Gentrifizierung benutzt?“ Die Proteste gegen „Gesinnungsschnüffelei“ finden Eingang in die Presse.

Ab Mitte August finden sich viele Berichte über die Proteste der Wissenschaftscommunity. Der Spiegel schreibt: „Die Bundesanwaltschaft steht wegen ihres Vorgehens gegen linke Wissenschaftler in der Kritik. Die Ermittlungen werden zum Präzedenzfall: Was ist heute Terrorismus?“ Die Junge Welt sieht die „Freiheit von Forschung und Lehre in Gefahr: Wissenschaftler fordern Ende der 129-a-Verfahren.“ Darüber berichten auch der österreichische Standard, die Welt, die Frankfurter Rundschau, die Berliner Morgenpost, die BZ, die Zeit, die Berliner Zeitung, der ak, der Tagesspiegel, Neue Rheinische Zeitung, die Süddeutsche Zeitung und die taz. Auch El País und Le Monde berichten über die Proteste der Wissenschaftler: „Die Gedanken sind Freiwild.“ Das norwegische Dagbladet schreibt: „Die Sprache von Forschungsartikeln ähnelt derjenigen von einer Terrorgruppe, behauptet die Polizei. Akademiker in der ganzen Welt verzweifeln.“ Und Le Monde Diplomatique titelt im September 2007: „Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Das gilt in Deutschland ganz offensichtlich auch für den Bereich der Wissenschafts- und Pressefreiheit. Dabei sieht sich die Bundesrepublik selbst als Hort freiheitlicher Grundrechte.“

Die Kritik an der Bundesanwaltschaft, namentlich Monika Harms nimmt auch in der bürgerlichen Presse zu. Ende August berichtet die Frankfurter Rundschau: „Die Verhaftung des Berliner Wissenschaftlers Andrej H. vor vier Wochen basiert offenbar auf dünneren Beweisen als bislang bekannt. Nach FR-Informationen begründet das Bundeskriminalamt (BKA) den Vorwurf des Linksterrorismus gegen H. und drei seiner Kollegen unter anderem damit, dass sie in einem fast zehn Jahre alten Artikel Begriffe wie "drakonisch" und "marxistisch-leninistisch" verwandten.“ Die FAZ legt erst im November nach: „'Guantánamo in Germany.' So lautete der Vorwurf internationaler Wissenschaftler, als ein Berliner Soziologe kürzlich unter Terrorverdacht verhaftet wurde.“ Das Thema erschöpfte sich allerdings, als Andrej entlassen wurde. Er und die anderen beschuldigten Wissenschaftler spielen jedoch in den Texten zum Thema Überwachung eine wichtige Rolle, die sich in erster Linie mit der Überwachung so genannter Unschuldiger befassen.

Thema: Militante Gruppe – Was ist Terrorismus? - Diskussion §129a

Über diesen Themenkomplex finden sich in sehr vielen – auch bürgerlichen Zeitungen - Berichte. Oft wird die militante gruppe erklärt. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung fragt sich Ende August 2007 „Wer steckt hinter der "Militanten Gruppe", die seit Jahren in Berlin Menschen bedroht und Autos anzündet? Liegt der Schlüssel in einem soziologischen Begriff?“ In der taz findet sich auch Kritik an der mg: „Für die linke Szene spielt die "militante gruppe" keine Rolle, aber kritisiert wird sie kaum. Dafür kritisiert die mg wahllose Anschläge.“ Das ND berichtet im Januar 2008 über die Texte der Militanzdebatte, die jetzt im Internet auch öffentlich zugänglich sind. Und auch die Bundeszentrale für politische Bildung fühlt sich bemüßigt, die mg zu erklären.

Vor allem die Junge Welt und auch die taz thematisieren den §129a. Zeit Online berichtet über Proteste ehemaliger DDR-Oppositioneller gegen 129a-Verfahren. Der Tagesspiegel berichtet Ende August 2007, der „Fall des unter Terrorismusverdacht stehenden Berliner Soziologen Andrej H. hat im Bundesgerichtshof eine Grundsatzdiskussion über den "Terrorismus-Paragraphen" 129a ausgelöst.“

Im November nimmt sich die Frankfurter Rundschau des Themas an, als die Polizei den 100. Brandanschlag in Berlin meldet. Das ist Anlass zu einem Text über §129a: „Der umstrittene Anti-Terror-Paragraf 129a wird gegen G8-Gegner und Linksextremisten in Stellung gebracht. Militante Gruppe: Sind das wirklich Terroristen?“

Genereller wird die Jungle World. Sie schreibt: „Dass der so genannte Terrorismusparagraf vor Jahren auf Druck der EU präzisiert wurde, spricht sich sowohl bei den Ermittlungsbehörden als auch in der linksradikalen Szene nur langsam herum.“ Die Jungle World thematisiert das Verfahren in erster Linie über den Zugang §129a – Terrorismus. So schreibt sie im August 2007, direkt nach den Verhaftungen: „Die Neuauflage der Verfahren nach Paragraph 129a in Deutschland macht deutlich, wie Antiterrormaßnahmen zur Eindämmung politischer Proteste verwendet werden können.“ Später berichtet die Jungle World über die Haftentlassung von Angrej und die anstehende Entscheidung des BGH. Zur Entscheidung des BGH kommentiert sie: „Der Bundesgerichtshof hat den Terrorismus-Vorwurf gegen G8-Gegner und die Militante Gruppe verworfen. In einem dritten Verfahren laufen die Ermittlungen nach Paragraf 129a jedoch weiter. Die kritische Öffentlichkeit ist beruhigt, der Rechtsstaat ist gerettet.“

Die Entscheidung des BGH, wonach die militante gruppe nicht als terroristisch einzustufen sei (s. oben) führt in den Medien auch zu einer Debatte über Terrorismus. „Was ist Terrorismus?“ fragt Telepolis und die FAZ konstatiert: „Der Rechtsstaat tut sich schwer mit der Bekämpfung des Terrorismus.“ Noch zwei Wochen nach der Entscheidung schreibt Neues Deutschland: „Terrorismus ist eine politische und keine juristische Kategorie. Der Begriff ist deswegen juristisch nicht eindeutig zu fassen, weil er weniger auf objektive, sondern auf politische und auf subjektive Kriterien abstellt.“ Und die Welt sieht sich bestätigt und schreibt ebenfalls am 14. Dezember 2008 zum Thema „Linke Verfassungsfeinde, Kriminell oder terroristisch?“: „Wir sind geneigt, bei der Bekämpfung von Verfassungsfeinden den Fokus vor allem auf Islamisten und Rechtsextremisten zu richten. Das hat triftige sicherheitspolitische Gründe. Es wäre jedoch leichtsinnig, den Linksextremismus zu vernachlässigen.“

Im Januar gibt es jedoch den nächsten Dämpfer für die Generalbundesanwaltschaft. Die Razzien zum G8 werden im Nachhinein als rechtswidrig eingestuft. Die Financial Times Deutschland schreibt: „Späte Genugtuung für deutsche Globalisierungsgegner“. Die Zeit spricht von „Handschellen für die Bundesanwälte“, die Junge Welt von „Willkür und Inkompetenz“. Außerdem berichten: Volksstimme, Links-Zeitung, WDR, Spiegel Online, taz, Frankfurter Rundschau, FAZ, Mannheimer Morgen, Märkische Allgemeine, Oberhessische Presse. Besonders Generalbundesanwältin Monika Harms bleibt in den folgenden Wochen in der medialen Kritik, es kommt zu Rücktrittsforderungen, die aber keine Konsequenzen haben.

Ein Jahr nach den Durchsuchungen machen G8 GegnerInnen öffentlich, dass die Überwachung weitergeht und fordern die Einstellung der Ermittlungen. In diesem Rahmen macht das Bündnis nach langen Diskussionen eine eigene Pressekonferenz, es berichten taz, Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung, Neues Deutschland und Junge Welt. Die Berliner Zeitung schreibt im Juni 2008: „Fast zwei Jahre lang warf die Bundesanwaltschaft elf jungen Leuten vor, Terroristen zu sein. Die Ermittlungen erbrachten keinen einzigen Beweis.“ Der Spiegel schreibt Anfang Juli 2008: „Seit Jahren wird gegen 27 G-8-Gegner und Linksradikale ermittelt, die angeblich Anschläge verübt haben sollen - und zwar mit allen Mitteln: Durchsuchungen, DNA-Analysen, Wanzen im Auto. Obwohl ihnen nichts nachzuweisen war, ziehen sich die Verfahren weiter hin. Im Januar 2010 ist im Deutschlandfunk ein Feature zu hören zum Thema: „Kafka, Kanzler und da knackt nichts: Ein junger Mann erfährt durch eine Panne bei seinem Mobilfunkbetreiber, dass er von Verfassungsschutz und BKA abgehört wird. In einer Zeitung, der Polizisten die Abhörprotokolle verkauft haben, liest er ein Gespräch seiner Freundin im Wortlaut. Die Schlagzeile, seine Verhaftung als angeblicher Gründer der terroristischen Vereinigung "Militante Gruppe" stehe unmittelbar bevor, lässt ihn wochenlang bei jedem Geräusch hochschrecken.“

Im Dezember 2008 berichteten Spiegel, Neues Deutschland und taz über die Einstellungen der mg1-Verfahren. Die taz schreibt: „Seit 2001 überwachten Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz drei Männer aus Berlin. Erst waren sie Terroristen, dann Kriminelle und am Ende unschuldig.“ BAW blamiert sich im »mg«-Verfahren. Und Spiegel online: „Bundesanwälte blamieren sich mit überzogener Überwachung.“

Thema Überwachung

Das Thema Überwachung ist in den Medien besonders häufig im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu finden. Von allen vom Bündnis angesprochenen Themen ist das eindeutig der Renner, nicht zuletzt, weil hier in den vergangenen Jahren eine Bewegung entstanden ist, die ihr Thema acuh über den Prozess nach Vorne bringt. Oftmals bieten die Ermittlungen Anlass ausführlicher über Methoden (BKA, VS) zu berichten und es finden sich breitere politische Kreise, die das Thema aufnehmen und nutzen.

Eine Kleine Anfrage der FDP am 30. Oktober 2007 brachte zu Tage, dass das Bundeskriminalamt die IP-Adressen von Besuchern einer Fahndungsseite lediglich "anlassbezogen" im Rahmen einer Strafverfolgung speichere. Die Junge Welt hatte bereits im Oktober 2007 berichtet: „Bundeskriminalamt stellt Informationen zur »Militanten Gruppe« auf seine Internetseite. Wer darauf klickt, gerät ins Visier der Ermittler.“ Der Tagesspiegel berichtet Ende September: „Das Bundeskriminalamt registriert und speichert nach einem Bericht des Tagesspiegels seit September 2004 die IP-Adressen aller Besucher ihres eigenen Website zur "Militanten Gruppe"“. Die Zeitung bleibt auch weiterhin an dem Thema „Überwachung des Internets“ dran. Auch die Süddeutsche interessiert sich für den Aspekt Überwachung. Und die Zeit schreibt im November 2007: „Wer Internetseiten von Bundesbehörden besucht, wird gespeichert. Obwohl das gegen ein rechtskräftiges Urteil verstößt. Bundeskriminalamt spähte Tagesspiegel aus.“

Ein größeres Thema war für die Tageszeitungen und für die Gewerkschaftszeitung der JournalistInnen die Postdurchsuchungen durch das BKA. (Welt, taz, Tagesspiegel, Berliner Zeitung, Junge Welt, Agenturen). Auch Telefone von JournalistInnen wurden abgehört. Im November weitet sich die Kritik aus. Der Tagesspiegel schreibt von einem „Schlag gegen die Pressefreiheit“ Auch in der Morgenpost ist der Tenor: „Politiker, Rechtsanwälte sowie Presse- und Journalistenverbände sprachen einhellig von einem Angriff auf die Pressefreiheit.“ Wie die Welt berichtet, protestierten die Chefredakteure der "Berliner Morgenpost", "BZ" und der "Berliner "Zeitung" in gleichlautenden Briefen an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gegen die heimlichen Kontrollen. Auch die taz, B.Z., Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost, Kölner Stadtanzeiger, Frankfurter Rundschau, Financial Times Deutschland, Spiegel online, die Netzeitung und heise-online schließen sich der Kritik an der heimlichen Briefüberwachung an. Mehrere Agenturen, Inforadio und Tagesschau berichten. Das Thema taucht auch in Berichten über die Vorratsdatenspeicherung auf und ist mehrere Tage in den Medien präsent. Im Juni 2008 rügt der BGH die Postdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Bekennerschreiben der mg. Focus, Berliner Zeitung und Agenturen berichten.

Neues Deutschland, Spiegel online, Junge Welt, Frankfurter Rundschau, Telepolis und Berliner Zeitung thematisieren zudem, dass das BKA auf Stasi-Akten zurückgegriffen hat. Das ND nimmt die Recherchen des BKA zum Anlass, eine „alte, fast vergessene Bewegungsgeschichte wieder ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken: Die DDR-weite Aktionswoche gegen die Tagung von IWF und Weltbank, deren Vertreter sich 1988 in Westberlin trafen.“

Das Neue Deutschland thematisiert zudem die Trennung von Polizei und Geheimdienst. Und die Junge Welt schreibt im November 2007 über die „Folgen des »Deutschen Herbstes«: Juristen beklagen Einschränkung der Grundrechte im »Kampf gegen den Terror«“. Und auch die Tagesschau bringt einen Beitrag zu „Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, Lauschangriff: Wie weit der Staat in die Privatsphäre, aber auch in das berufliche Umfeld, eingreifen darf, wird derzeit heftig diskutiert.“

Die Berliner Zeitung und Agenturen berichten über den Lauschangriff durch das BKA vor dem G8 Gipfel. Taz und Spiegel schreiben auch über die G8-Durchsuchungen und thematisieren die Abfrage an Autovermietungen. Die Entscheidung des BGH, die Durchsuchungen vor dem G8 Gipfel an rechtswidrig zu erklären, wird in den Medien thematisiert. Die taz und die Junge Welt berichten. Auch Ende November hält das Thema an. Der Spiegel schreibt : „Seit Jahren ermittelt die Bundesanwaltschaft mit aller Härte gegen vermeintliche linke Terroristen. Nun kritisiert der Bundesgerichtshof die Praxis in ungewöhnlicher Schärfe.“ Im Juni 2008 ließ sich selbst die Welt zu einem Kommentar „Gegen den Abhörwahn“ hinreißen. Darin: „Wer etwas über das Privatleben der Berliner wissen möchte, sollte sich an die Polizei wenden. Sage und schreibe eine Million Telefonate hörten die Ermittler im vergangenen Jahr zur Aufklärung von Straftaten ab. Die Zahl stimmt bedenklich, ist sie doch in den vergangenen Jahren geradezu explodiert.“

Heise online thematisiert im Januar 2009 das Thema Verschlüsselung: „Das Bundeskriminalamt (BKA) hat offenbar versucht, eine mit PGP/GnuPG verschlüsselte Datei zu öffnen und sich dabei an verschiedene Wissenschaftler, aber auch an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gewandt.“ Sie beziehen sich dabei auf einen Blogeintrag von Anne. Mehrere Zeitungen haben innerhalb der zwei Jahre über diesen Blog berichtet, der sich überwiegend mit Überwachung beschäftigt.

Der „Honeypot“ des BKA ist auch weiterhin in den Medien. So schreibt Heise online im März 2009: „Die Homepage des Bundeskriminalamts hat den Kriminalisten als Honeypot gedient, um Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) identifizieren zu können. Dies wurde im Rahmen eines Berliner Prozesses bekannt, der gegen drei Personen geführt wird, die der versuchten Brandstiftung von Bundeswehrfahrzeugen angeklagt sind. Mit der Aufdeckung des Sachverhaltes werden die Hintergründe der kürzlich gestoppten Homepageüberwachung des BKA sichtbar.“ Auch die Zeit und der Focus berichten über die „Leimruten des BKA im Netz“.

Thema: Brennende Autos in Berlin und Anschläge auf die Bundeswehr

Die Brandanschläge in Berlin sind auch ohne den Prozess Thema, manchmal werden sie jedoch zusammen genannt. Etwa wenn in BekennerInnenschreiben solidarische Grüße an die Beschuldigten geschickt werden. Außerdem ist im September 2007 der angeblich vereitelte Brandanschlag auf Vattenfall Thema im Tagesspiegel, der Berliner Morgenpost und Welt.

Als die Polizei den 100. Brandanschlag in Berlin für 2007 meldet, ist das für mehrere Medien Anlass, über die militante Gruppe zu berichten. Die Welt schreibt von der Erfolglosigkeit der Ermittlungen, die Süddeutsche und die Frankfurter Rundschau spekulieren über Brandanschläge und Terrorismus. Auch der Freitag nimmt sich dessen an und titelt im November 2007: „Von der Logik von 129a-Verfahren - statt Straftaten aufzudecken, werden Verdächtige geschaffen. Die gespenstische Brandserie: Schon 101 Anschläge auf Autos.“

Brandanschläge und die militante gruppe sind auch Thema des Zeit-Artikels: „Eine Welt voller Unbehagen“ im August 2007. Darin heißt es: „Eine Serie von Brandanschlägen verstört Berlin. Verdächtigt wird die mysteriöse »militante gruppe«. Das „Gespräch mit einem Insider“ kann leider ohne Zweifel als Beispiel misslungener Pressearbeit herhalten. Der „Insider“ wird als paranoid hingestellt, der Dinge sehe, die andere nicht sehen.“

Die Anschläge auf die Bundeswehrfahrzeuge in Dresden werden in einen direkten Zusammenhang mit der militanten gruppe gebracht. Die Berliner Zeitung schreibt: „Für den Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr in Dresden kommt nach Ansicht des Brigadegenerals Franz Xaver Pfrengle die linksextremistische "militante gruppe" aus Berlin in Betracht.“ Und die Leipziger Volkszeitung schätzt: „Der Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr in Dresden war laut Einschätzung eines Generals der bislang schwerste seiner Art auf eine Einrichtung in Deutschland.“

Thema Bundeswehr/Antimilitarismus

Das Thema „Militär und Bundeswehr“ taucht in erster Linie in der linken Presse, bei Interviews mit freien Radios und szeneintern (Indymedia) auf. Die Junge Welt und ND berichten über die Veranstaltung „Kriegsgerät interessiert uns brennend“ und die antimilitaristische Tatortinspektion, teilweise mit eigenen Interviews zum Thema. Und die Junge Welt berichtet von den Zeugenvorladungen im Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan. Im Gegensatz zum Thema Überwachung, gelingt es uns hier nicht, über die Szene hinaus Kontakte so aufzubauen, dass sie medial genutzt werden können. Innerhalb der linksradikalen Szene hat der Prozess dennoch dazu beigetragen, das Thema Antimilitarismus nach Vorne zu bringen. Die bürgerliche Presse hat aber weder das beeindruckt, noch wollte sie einen Zusammenhang herstellen zwischen der Ablehnung des Einsatzes und antimilitaristischen Aktionen. Zudem war unsere Pressearbeit seit Prozessbeginn arg geschrumpft und wir haben auch als Bündnis nicht besonders aktiv versucht, in Richtung bürgerlicher Medien zu intervenieren.

---------

 

Um etwaigen Missverständnissen schon mal vorzubeugen: der Text ist nicht von mir.

 

 

 


Aller Voraussicht nach wird es sich am Sonntag lohnen, lange Radio zu hören. Radio FSK, das Freie Radio in Hamburg, sendet von 11-15 Uhr ein Interview mit Ricardo Dominguez, Mitglied des Electronic Disturbance Theatre und des Critical Art Ensemble.

-> FSK online hören <-

Ausführliches Interview mit Ricardo Dominguez zu Electronic Civil Disobedience, Border Disturbance Technologies und Migration

Ricardo Dominguez, Mitglied des Electronic Disturbance Theatres und Critical Art Ensembles, unterricht seit einigen Jahren an der University of California San Diego. Er hat die Theorie und Praxis der Electronic Civil Disobedience ausgearbeitet.

Seit 2007 arbeitet er mit anderen am Transborder Immigrant Tool (TIT), das die Passage durch die Borderlands von Mexico nach USA für MigrantInnen sicherer machen soll. Bei dieser Passage sterben seit einigen Jahren jährlich ungefähr 2000 Menschen. Bei dem TIT handelt es sich um ein eher billiges Mobiltelefon mit GPS-Funktionalität, das Kartenmaterial, auf dem z.B. Wasserreserven eingezeichnet sind, den Leuten bereitstellt, die sich auf den Weg nach Norden machen.

Im Interview geht es um die Geschichte der Electronic Civil Disobedience und ihre aktuelle Entwicklung. In einem größeren Bogen reflektiert Ricardo den Stand mobiler Medientechnologien und auf welche Art sie „artivistisch“ anwendbar sind, redet über Überwachung und Web 2.0, das Ausloten, was Cyberterrorismus ist, über Aktivismus, Hacktivismus, Denial of Service Attacken auf Regierungsrechner, Borderlands, Zapatistas, Migration, affektive Medien, Transparenz und Translucency, Simulation von Überwachung, Artivismus, Science of the Oppressed, Land-Art und sogar Nanotechnologiekritik.

Das Interview wurde am 4.12.2009 in Madrid auf englisch aufgenommen und ist Teil einer Forschungsarbeit zu Mobilen Medien.

Zum Transborder Immigrant Tool: Handy-Tool für illegale Immigranten. Flüchtlings-Hilfe mit GPS (taz, 19.11.09)

mobileactive.org: Artivists and Mobile Phones: The Transborder Immigrant Project

Sphere: Border Crossings: There's an App for That

Was für eine coole Art, Technik zu benutzen.

Meiner Ansicht nach sind das Pentagon und das NSA geistige Schnecken. Sie begreifen nicht den Unterschied zwischen Theater und Realität.  ... Wir erkennen, dass der Cyberspace eine Massenhalluzination ist, ein Theater. Und sie wollen es machen wie mit einer wirklichen Welt. Sie wollen Bomben und Gewehre im Cyberspace. (Raumzeit: Ricardo Dominguez - virtueller Widerstand im Cyberspace, 2001)

Alteres Interview bei Telepolis: Online-Widerstand, Wireless Communities und die Macht von Diskursen (2001)

Ricardo Dominguez's Blog

Trailer von Resist Network über die Toten an der US-mexikanischen Grenze:

http://www.resistnetwork.com/


Am 2. März 2010 wird das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung verkündet. Ein Bündnis der Kläger und Beschwerdeführer hat an diesem Tag Aktionen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt und sucht noch Helferinnen und Helfer.